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Cannabis

THC-Abbaurechner: grobe Orientierung zum Grenzwert

Seit der Reform gilt im Straßenverkehr ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum. Dieser Rechner ordnet Ihr Konsumverhalten grob ein – ersetzt aber keine Messung.

Hinweis: Der THC-Abbau ist extrem individuell (Konsummenge, Häufigkeit, Körper, Präparat). Dieser Rechner ist eine grobe Orientierung, keine medizinische oder rechtssichere Aussage und keine Freigabe zum Fahren.

THC-Grenzwert und Folgen im Überblick

Grenzwert seit der Reform: 3,5 ng/ml THC im Blutserum (Pkw). Quelle: StVG, Bußgeldkatalog.
KonstellationBußgeldPunkteFahrverbot
ab 3,5 ng/ml (Erstverstoß)500 €21 Monat
… ein Voreintrag1.000 €23 Monate
… mehrere Voreinträge1.500 €23 Monate
THC + Alkohol (Erstverstoß)1.000 €21 Monat
In der Probezeit / unter 210,0-Grenze: bereits jeder Nachweis wird geahndet

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