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Rote Ampel

Bußgeldtabelle Rotlicht: auf die Sekunde kommt es an

Ob die Ampel kürzer oder länger als eine Sekunde rot war, entscheidet über das Fahrverbot. Hier alle Regelsätze, den eigenen Fall ordnet der Fahrverbotsrechner ein.

Eigenen Fall berechnen: Fahrverbotsrechner Droht ein Fahrverbot – und lässt es sich abwenden? Erste Einordnung nach Verstoß.

Rotlichtverstoß und Grünpfeil

Rote Ampel missachtet . Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
Rotes Lichtzeichen nicht befolgt 90 € 1 – A-Verstoß
… mit Gefährdung 200 € 2 1 Monat A-Verstoß
… mit Sachbeschädigung 240 € 2 1 Monat A-Verstoß
Qualifizierter Rotlichtverstoß (Rotphase länger als 1 Sekunde) 200 € 2 1 Monat A-Verstoß
… mit Gefährdung 320 € 2 1 Monat A-Verstoß
… mit Sachbeschädigung 360 € 2 1 Monat A-Verstoß
Rechtsabbiegen mit Grünpfeil ohne Anhalten 70 € 1 – A-Verstoß
Rechtsabbiegen mit Grünpfeil, Fahrzeugverkehr gefährdet 100 € 1 – A-Verstoß
Rechtsabbiegen mit Grünpfeil, Fußgänger gefährdet 150 € 1 – A-Verstoß

Der einfache Rotlichtverstoß kostet 90 € und einen Punkt. Ab einer Rotphase von mehr als einer Sekunde wird er qualifiziert: 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß mit Gefährdung kommt zusätzlich eine Strafverfolgung nach § 315c StGB in Betracht – mit Geld- oder Freiheitsstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis.

Wie sich die Punkte auf Ihren Stand auswirken, zeigt der Punkte-Rechner. Jeder Rotlichtverstoß ist in der Probezeit ein A-Verstoß, die Folgen ordnet der Probezeit-Rechner ein.

So lesen Sie die Tabelle

  • Die Beträge sind Regelsätze. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen und fahrlässiger Begehung aus (§ 1 Abs. 2 BKatV). Bei Vorsatz oder Voreintragungen kann die Behörde erhöhen.
  • Bis 55 € erhebt die Behörde ein Verwarnungsgeld statt einer Geldbuße (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BKatV).
  • Zum Bußgeld kommen Gebühren und Auslagen der Behörde hinzu (§ 107 OWiG).
  • „A-Verstoß“ heißt: In der Probezeit folgt ein Aufbauseminar und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre (§ 2a StVG).

Typische Angriffspunkte beim Einspruch

  • Gelbphase zu kurz geschaltet (Signalzeitenplan prüfen)
  • Induktionsschleife oder Kamera fehlerhaft ausgelöst
  • Kein Nachweis, dass die Ampel wirklich länger als 1 Sekunde rot war
  • Zuordnung des Fahrzeugs auf dem Beweisfoto unklar

Häufige Fragen

Was ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß?

Wenn die Ampel beim Überfahren bereits länger als eine Sekunde Rot zeigte. Das kostet 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot – deutlich mehr als der einfache Rotlichtverstoß mit 90 € und 1 Punkt.

Zählt es, wenn ich hinter der Haltlinie stehen blieb?

Nicht jedes Überfahren der Haltlinie ist ein voller Rotlichtverstoß. Wer danach anhält und nicht in den geschützten Kreuzungsbereich einfährt, kann milder bewertet werden. Das ist ein prüfenswerter Punkt.

Lohnt sich hier der Einspruch?

Gerade beim qualifizierten Rotlichtverstoß mit Fahrverbot oft ja: Die Sekundengrenze und die Gelbphase sind häufige Angriffspunkte.

Ausführlicher Ratgeber zu Ablauf, Einspruch und Verteidigung: Rote Ampel überfahren – was jetzt? bei Blitzerfux, der Ratgeberseite derselben Kanzlei.

Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.

Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.

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