Probezeit-Rechner: Welche Folge droht dem Fahranfänger?
In der zweijährigen Probezeit haben Verstöße besondere Folgen. Geben Sie Ihre A- und B-Verstöße ein – der Rechner zeigt, welche Stufe erreicht ist.
Die drei Stufen in der Probezeit
- Stufe 1 Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße innerhalb der Probezeit. Die Behörde ordnet ein Aufbauseminar an und setzt dafür eine Frist. Sie hat kein Ermessen. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre auf insgesamt vier (§ 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Absatz 2a StVG).
- Stufe 2 Nach der Teilnahme am Aufbauseminar und noch innerhalb der Probezeit ein weiterer A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße. Schriftliche Verwarnung; die Behörde legt nahe, binnen zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen (§ 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 StVG).
- Stufe 3 Nach Ablauf dieser Zwei-Monats-Frist und noch innerhalb der Probezeit nochmals ein A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße. Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Eine neue gibt es frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung und nur gegen Nachweis eines Aufbauseminars; die drei Monate beginnen erst mit der Ablieferung des Führerscheins (§ 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, Absatz 5 Satz 3 StVG).
Die Probezeit zum Durchspielen
Lassen Sie Zeit vergehen und fügen Sie Verstöße hinzu. Der Zeitstrahl zeigt, wann die Probezeit sich verlängert und welche Stufe folgt.
- Stufe 1 Aufbauseminar, Probezeit + 2 Jahre
- Stufe 2 Verwarnung, Beratung binnen 2 Monaten nahegelegt
- Stufe 3 Entziehung der Fahrerlaubnis
Vereinfacht: Die Maßnahme folgt im Modell sofort auf die Tat; tatsächlich erst, wenn die Entscheidung rechtskräftig ist, dann aber auch nach Ablauf der Probezeit (§ 2a Abs. 2 Satz 1 StVG). Das Aufbauseminar gilt als sofort besucht. Ob ein Verstoß A oder B ist, regelt Anlage 12 FeV.
Wann ein Verstoß in der Probezeit zählt
Die Probezeit dauert zwei Jahre ab der ersten Erteilung der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 1 StVG). Maßnahmen löst nur eine rechtskräftige Entscheidung aus, die ins Fahreignungsregister eingetragen wird (§ 2a Abs. 2 StVG). Bei Ordnungswidrigkeiten heißt das: Der Verstoß muss mit Punkten bewertet sein, und es muss eine Geldbuße von mindestens 60 € oder ein Fahrverbot festgesetzt werden. Ein Tempoverstoß mit dem Pkw bis 20 km/h bleibt deshalb folgenlos, ab 21 km/h ist er ein A-Verstoß.
A-Verstöße (schwerwiegend)
- Geschwindigkeitsüberschreitung: beim Pkw ab 21 km/h, bei Fahrzeugen über 3,5 t und bei Gespannen bereits ab 16 km/h
- Abstandsverstoß, Überholen, Vorfahrt, Rechtsfahrgebot, Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
- Handy oder anderes elektronisches Gerät am Steuer (§ 23 Absatz 1a StVO)
- Rotlichtverstoß und Missachtung von Haltzeichen der Polizei
- Keine Rettungsgasse bei stockendem Verkehr, unberechtigtes Befahren der Gasse
- Verhalten an Bahnübergängen, an Bussen und Schulbussen, am Fußgängerüberweg
- Benutzung von Autobahnen und Kraftfahrstraßen (§ 2 Absatz 1, § 18 Absatz 2 bis 5, 7 StVO)
- Übermäßige Straßenbenutzung (§ 29 StVO)
- Verhalten bei blauem Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn (§ 38 Absatz 1 Satz 2 StVO)
- Gebrauch eines Fahrzeugs ohne die erforderliche Zulassung oder ohne Typgenehmigung (§ 3 Absatz 1, § 4 Absatz 1 FZV)
- Alkohol, Cannabis und andere berauschende Mittel (§ 24a, § 24c StVG)
- Beim begleiteten Fahren ab 17 entgegen der vollziehbaren Auflage ohne Begleitperson gefahren (§ 48a Absatz 2 FeV)
- Fahrgastbeförderung ohne die dafür nötige Fahrerlaubnis
- Straftaten wie Unfallflucht, Nötigung, Trunkenheit im Verkehr, verbotenes Kraftfahrzeugrennen, soweit sie nicht schon zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben
- Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots (§ 21 StVG), soweit die Fahrerlaubnis nicht schon entzogen wurde
B-Verstöße (weniger schwerwiegend)
- Alle übrigen eintragungspflichtigen Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG, etwa Mängel am Fahrzeug, abgefahrene Reifen, Überladung, mangelhafte Ladungssicherung oder einzelne Parkverstöße (etwa mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen), sofern sie in Anlage 13 FeV stehen und mit mindestens 60 Euro geahndet werden
- Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
- Fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung, wenn der zugrunde liegende Verkehrsverstoß nur ein B-Verstoß ist
- Sonstige Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, die nicht in Abschnitt A stehen und nicht schon zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben
Einteilung nach Anlage 12 FeV.
Alkohol- und Cannabisverbot
In der Probezeit und bis zum 21. Geburtstag ist es verboten, als Fahrer Alkohol oder THC zu sich zu nehmen oder die Fahrt unter deren Wirkung anzutreten (§ 24c Abs. 1 StVG). Für THC gilt das nicht, wenn es aus einem für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittel stammt (§ 24c Abs. 3 StVG).
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Probezeit |
|---|---|---|---|---|
| Alkohol oder THC am Steuer trotz absoluten Verbots | 250 € | 1 | – | A-Verstoß |
Gilt in der gesamten Probezeit und zusätzlich bis zum 21. Geburtstag, auch nach deren Ablauf (§ 24c StVG, BKat lfd. Nr. 243b).
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Probezeit |
|---|---|---|---|---|
| Ohne die eingetragene Begleitperson gefahren | 70 € | 1 | – | A-Verstoß |
Neben dem Bußgeld wird die Fahrerlaubnis widerrufen (§ 6e Absatz 2 StVG); die neue Fahrerlaubnis gibt es nur nach den Regeln des § 2a StVG.
Wichtig für Fahranfänger
- Die Maßnahmen greifen auch nach Ablauf der Probezeit, wenn die Tat in der Probezeit lag (§ 2a Abs. 2 Satz 1 StVG).
- Die Fahrerlaubnisbehörde ist an die rechtskräftige Bußgeldentscheidung gebunden. Einwände gegen den Vorwurf gehören deshalb in den Einspruch, nicht in das spätere Verfahren bei der Fahrerlaubnisbehörde.
- Wer das angeordnete Aufbauseminar nicht fristgerecht besucht, verliert die Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG).
Ob ein Tempoverstoß ein A-Verstoß ist, zeigt jede Seite unter Zu schnell gefahren. Die Frist für den Einspruch berechnet der Einspruchsfrist-Rechner.
Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.
Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.