Blitzer-Messgeräte im Vergleich
Welches Gerät gemessen hat, steht im Bescheid oder in der Akte. Davon hängt ab, welche Unterlagen es gibt und welche Einwände in Betracht kommen. Hier die gängigen Geräte nebeneinander.
| Gerät | Messprinzip | Standardisiert | Rohmessdaten |
|---|---|---|---|
| PoliScan FM1 | Laser (PoliScan-Familie), mobil | ja | nicht gespeichert |
| PoliScan Speed | Laserscanner (LIDAR), rotierender Spiegel | ja | je nach Ausführung |
| TraffiStar S350 | Laserscanner, Messfeld 10 m | ja | nicht gespeichert |
| ES 3.0 | Einseitensensor, fünf optische Sensoren | ja | keine amtliche Angabe |
| ES 8.0 | Einseitensensor wie ES 3.0 | ja | für Verwertbarkeit unerheblich |
| Leivtec XV3 | Infrarot-Laufzeitmessung | umstritten | nicht gespeichert |
| ProViDa 2000 | Video-Nachfahrsystem im Polizeifahrzeug | ja | Video |
Was „standardisiertes Messverfahren“ bedeutet
Bei standardisierten Messverfahren sind die Feststellungs- und Darlegungspflichten des Gerichts im Regelfall reduziert, solange es keine konkreten Anhaltspunkte für Messfehler gibt (BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020, 2 BvR 1616/18). Solche Anhaltspunkte finden sich oft erst in den Unterlagen; deshalb steht am Anfang die Akteneinsicht. Seit 2026 steht außerdem fest, dass fehlende Rohmessdaten allein die Messung nicht unverwertbar machen (BGH, Beschluss vom 02.07.2026, 4 StR 235/25).
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