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Messgerät

TraffiStar S350: Steckbrief für die Akte

Mit dem TraffiStar S350 begann 2019 im Saarland der Streit um Rohmessdaten. Hier, wie die Gerichte das Gerät heute behandeln.

Passender Rechner: Toleranzrechner Wie viel wird vom Messwert abgezogen? 3 km/h unter 100, darüber 3 % – mit vorwerfbarer Geschwindigkeit.

Steckbrief

Hersteller
JENOPTIK Robot
Messprinzip
Laserscanner. Die Daten für die Geschwindigkeit wählt das Gerät aus einem Messfeld von 10 m Länge (PTB, Bauartzulassung 18.11/13.01, Baumusterprüfbescheinigung DE-15-11-PTB-0030).
Standardisiert
ja, nach der Rechtsprechung
Rohmessdaten
nicht gespeichert; nach BGH kein Verwertungsverbot

Rohmessdaten und faires Verfahren

Am TraffiStar S350 hat sich der Streit um Rohmessdaten entzündet. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hielt Messungen 2019 für unverwertbar, weil Rohmessdaten fehlten (Lv 7/17); seine Entscheidungen binden nach eigenen Worten nur die saarländischen Gerichte. Das Bundesverfassungsgericht nahm 2023 eine Verfassungsbeschwerde zu diesem Gerät nicht zur Entscheidung an. 2026 hat der Bundesgerichtshof allgemein entschieden, dass die Nichtspeicherung kein Verwertungsverbot begründet.

Was in der Akte zu prüfen ist

  • Gültige Eichung zum Messzeitpunkt (Eichschein)
  • Einsatz nach der Bedienungsanleitung des Herstellers, dokumentiert im Messprotokoll
  • Schulungsnachweis des Messpersonals für diesen Gerätetyp
  • Zuordnung des gemessenen Fahrzeugs im 10-m-Messfeld (PTB, 22.11.2017)
  • Zugang zu vorhandenen Messinformationen außerhalb der Akte (BVerfG, 2 BvR 1616/18)

Rechtsprechung

  • VerfGH Saarland, 05.07.2019, Lv 7/17 Volltext
    Messungen mit dem TraffiStar S350 ohne gespeicherte Rohmessdaten waren unverwertbar, weil die Verteidigung sie nicht überprüfen konnte. Die Entscheidung bindet nur saarländische Gerichte.
  • BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, 21.06.2023, 2 BvR 1090/21 Volltext
    Verfassungsbeschwerde wegen einer S350-Messung ohne Rohmessdaten nicht zur Entscheidung angenommen: Die Beschwerde hatte nicht dargelegt, dass eine Pflicht besteht, solche Daten vorzuhalten oder zu schaffen.
  • BGH, 02.07.2026, 4 StR 235/25 Volltext
    Dass die Rohmessdaten einer Messung im standardisierten Messverfahren nicht gespeichert werden, verstößt nicht gegen das faire Verfahren und führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot. Einwände zu Bedienung, Eichung und Zulassung des Geräts bleiben möglich.

Amtliche Quellen

Stand 23.10.2026. Andere Geräte: Messgeräte im Überblick. Den Toleranzabzug rechnet der Toleranzrechner.

Häufige Fragen

Gilt TraffiStar S350 als standardisiertes Messverfahren?

Ja. Die Rechtsprechung behandelt Messungen mit TraffiStar S350 als standardisiertes Messverfahren. Ohne konkrete Anhaltspunkte für einen Messfehler sind die Feststellungs- und Darlegungspflichten des Gerichts dann reduziert (BVerfG, 2 BvR 1616/18).

Speichert TraffiStar S350 Rohmessdaten?

nicht gespeichert; nach BGH kein Verwertungsverbot

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