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Alkohol

Bußgeldtabelle Alkohol am Steuer

Ab 0,5 Promille Blutalkohol oder 0,25 mg/l Atemalkohol ist die Fahrt eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille immer eine Straftat. Hier alle Regelsätze, Ihren Wert schätzt der Promille-Rechner.

Eigenen Fall berechnen: Promille-Rechner Grobe Blutalkohol-Schätzung nach Widmark und die Grenzen 0,3 / 0,5 / 1,1 ‰.

Alkohol am Steuer (§ 24a Abs. 1 StVG)

Alkohol im Straßenverkehr – Atemalkohol (AAK) 0,25 mg/l oder mehr. Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
Erstverstoß 500 € 2 1 Monat A-Verstoß
… bei einer Voreintragung (§ 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB) 1.000 € 2 3 Monate A-Verstoß
… bei mehreren Voreintragungen (§ 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB) 1.500 € 2 3 Monate A-Verstoß
Alkohol im Straßenverkehr – Blutalkohol (BAK) 0,5 Promille oder mehr. Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
Erstverstoß 500 € 2 1 Monat A-Verstoß
… bei einer Voreintragung (§ 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB) 1.000 € 2 3 Monate A-Verstoß
… bei mehreren Voreintragungen (§ 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB) 1.500 € 2 3 Monate A-Verstoß
BAK 1,1 Promille oder mehr (Straftat) Geld- oder Freiheitsstrafe 3 Entziehung der Fahrerlaubnis A-Verstoß

Bei Straftaten gilt A nur, wenn die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird (Anlage 12 FeV, Abschnitt A Nr. 1). Wird sie entzogen, endet die Probezeit vorzeitig; mit einer neuen Fahrerlaubnis beginnt sie im Umfang der Restdauer neu (§ 2a Absatz 1 Sätze 6 und 7 StVG).

Die Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 1 StVG setzt keine Ausfallerscheinungen voraus. Wer infolge des Alkohols nicht mehr sicher fahren kann, macht sich dagegen nach § 316 StGB strafbar; dann gibt es kein Bußgeld, sondern Geld- oder Freiheitsstrafe und in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis.

In der Probezeit und vor dem 21. Geburtstag ist schon die Fahrt unter Alkoholeinfluss verboten, unabhängig vom Wert (§ 24c StVG). Die Regelsätze dafür stehen in der Tabelle Probezeit.

So lesen Sie die Tabelle

  • Die Beträge sind Regelsätze. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen und fahrlässiger Begehung aus (§ 1 Abs. 2 BKatV). Bei Vorsatz oder Voreintragungen kann die Behörde erhöhen.
  • Bis 55 € erhebt die Behörde ein Verwarnungsgeld statt einer Geldbuße (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BKatV).
  • Zum Bußgeld kommen Gebühren und Auslagen der Behörde hinzu (§ 107 OWiG).
  • „A-Verstoß“ heißt: In der Probezeit folgt ein Aufbauseminar und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre (§ 2a StVG).

Typische Angriffspunkte beim Einspruch

  • Messgerät nicht geeicht
  • Wartezeit vor Atemtest nicht eingehalten
  • Fehler bei der Blutentnahme

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Bußgeld: Alkohol?

Die Regelsätze reichen von 500 € bis 1.500 €; einzelne Fälle sind Straftaten und werden nicht mit Bußgeld, sondern mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Hinzu kommen Gebühren und Auslagen (§ 107 OWiG).

Gibt es Punkte oder ein Fahrverbot?

Bis zu 3 Punkte in Flensburg, Regelfahrverbot bis zu 3 Monate. Welche Zeile zu Ihrem Fall passt, steht im Bescheid.

Was bedeutet der Verstoß in der Probezeit?

Die mit „A“ markierten Zeilen sind schwerwiegende Verstöße: Ein einziger führt zum Aufbauseminar und verlängert die Probezeit um zwei Jahre (§ 2a StVG). Bei „B“ braucht es dafür zwei Verstöße.

Ausführlicher Ratgeber zu Ablauf, Einspruch und Verteidigung: Alkohol und Drogen am Steuer – was jetzt? bei Blitzerfux, der Ratgeberseite derselben Kanzlei.

Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.

Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.

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