Promille-Rechner: grobe Blutalkohol-Schätzung
Der Rechner schätzt Ihren Blutalkohol nach der Widmark-Formel und ordnet ihn den Grenzwerten zu. Wichtig: nur eine grobe Orientierung, keine Freigabe zum Fahren.
Promillegrenzen im Überblick
| Promille (BAK) | Einordnung | Folge (Erstverstoß) |
|---|---|---|
| jeder Wert | Probezeit / unter 21: Fahrt unter Alkoholeinfluss verboten (§ 24c StVG) | 250 € Bußgeld, 1 Punkt, A-Verstoß |
| ab 0,3 ‰ | rel. Fahruntüchtigkeit bei Ausfall/Unfall | Straftat möglich (§ 316 StGB) |
| 0,5 – 1,09 ‰ | Ordnungswidrigkeit | 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| ab 1,1 ‰ | absolute Fahruntüchtigkeit | Straftat: Geld-/Freiheitsstrafe, Entzug |
Wie langsam Alkohol abgebaut wird
Stellen Sie einen Blutalkoholwert ein. Die Linie zeigt den Abbau mit vorsichtig angesetzten 0,1 ‰ je Stunde.
Rechenmodell: gerade Linie mit 0,1 ‰ je Stunde ab Trinkende, ohne Anflutungsphase. Die Grenzen 0,3 und 1,1 ‰ stammen aus der Rechtsprechung zu § 316 StGB, 0,5 ‰ aus § 24a Abs. 1 StVG.
Bußgeldkatalog Alkohol
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Probezeit |
|---|---|---|---|---|
| Erstverstoß | 500 € | 2 | 1 Monat | A-Verstoß |
| … bei einer Voreintragung (§ 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB) | 1.000 € | 2 | 3 Monate | A-Verstoß |
| … bei mehreren Voreintragungen (§ 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB) | 1.500 € | 2 | 3 Monate | A-Verstoß |
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Probezeit |
|---|---|---|---|---|
| Erstverstoß | 500 € | 2 | 1 Monat | A-Verstoß |
| … bei einer Voreintragung (§ 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB) | 1.000 € | 2 | 3 Monate | A-Verstoß |
| … bei mehreren Voreintragungen (§ 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB) | 1.500 € | 2 | 3 Monate | A-Verstoß |
| BAK 1,1 Promille oder mehr (Straftat) | Geld- oder Freiheitsstrafe | 3 | Entziehung der Fahrerlaubnis | A-Verstoß |
Bei Straftaten gilt A nur, wenn die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird (Anlage 12 FeV, Abschnitt A Nr. 1). Wird sie entzogen, endet die Probezeit vorzeitig; mit einer neuen Fahrerlaubnis beginnt sie im Umfang der Restdauer neu (§ 2a Absatz 1 Sätze 6 und 7 StVG).
Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
- 0,5 ‰ oder 0,25 mg/l: Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 1 StVG, auch ohne Ausfallerscheinungen. Das Fahrverbot ist in der Regel anzuordnen (§ 4 Abs. 3 BKatV).
- Fahruntüchtigkeit: Wer infolge von Alkohol nicht sicher fahren kann, begeht eine Straftat (§ 316 StGB). Die Rechtsprechung nimmt das ab 1,1 ‰ ohne weiteres an, darunter ab 0,3 ‰, wenn Ausfallerscheinungen oder ein alkoholtypischer Fahrfehler hinzukommen.
- Folge der Straftat: Bei Trunkenheit im Verkehr gilt der Täter in der Regel als ungeeignet, die Fahrerlaubnis wird entzogen und erlischt mit Rechtskraft des Urteils (§ 69 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 StGB).
- Fahranfänger und unter 21: Schon das Trinken während der Fahrt oder der Fahrtantritt unter Alkoholeinfluss ist verboten (§ 24c StVG), unabhängig vom Promillewert.
So rechnet der Promille-Rechner
Grundlage ist die Widmark-Formel: Alkohol in Gramm geteilt durch Körpergewicht mal Verteilungsfaktor (0,7 für Männer, 0,6 für Frauen). Davon zieht der Rechner einen Abbau von 0,1 ‰ je Stunde seit Trinkbeginn ab. Angesetzt werden 20 g Alkohol für ein Bier (0,5 l, 5 %), 17,6 g für ein Glas Wein (0,2 l, 11 %) und 12,8 g für einen Schnaps (4 cl, 40 %).
Die Formel kennt weder Mageninhalt noch Trinkgeschwindigkeit, Medikamente oder individuelle Abbauraten. Der wirkliche Wert kann deutlich höher liegen. Der Rechner eignet sich, um einen Messwert einzuordnen, nicht, um zu entscheiden, ob man fahren darf.
Typische Prüfpunkte
- Wurden beim Atemalkoholtest die Wartezeit und die Gerätevorgaben eingehalten, und war das Gerät geeicht?
- Ist bei einer Blutprobe die Entnahme ordnungsgemäß dokumentiert?
- Passt der Messwert zur Trinkmenge und zum zeitlichen Ablauf?
Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.
Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.