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Alkohol

Promille-Rechner: grobe Blutalkohol-Schätzung

Der Rechner schätzt Ihren Blutalkohol nach der Widmark-Formel und ordnet ihn den Grenzwerten zu. Wichtig: nur eine grobe Orientierung, keine Freigabe zum Fahren.

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine grobe Schätzung und ist keine Aufforderung oder Freigabe, alkoholisiert zu fahren. Im Zweifel gilt: nicht fahren.
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Promillegrenzen im Überblick

Grenzwerte für Alkohol am Steuer (Pkw, Erstverstoß). Quelle: StVG, StGB, Bußgeldkatalog.
Promille (BAK)EinordnungFolge (Erstverstoß)
jeder WertProbezeit / unter 21: Fahrt unter Alkoholeinfluss verboten (§ 24c StVG)250 € Bußgeld, 1 Punkt, A-Verstoß
ab 0,3 ‰rel. Fahruntüchtigkeit bei Ausfall/UnfallStraftat möglich (§ 316 StGB)
0,5 – 1,09 ‰Ordnungswidrigkeit500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
ab 1,1 ‰absolute FahruntüchtigkeitStraftat: Geld-/Freiheitsstrafe, Entzug

Wie langsam Alkohol abgebaut wird

Stellen Sie einen Blutalkoholwert ein. Die Linie zeigt den Abbau mit vorsichtig angesetzten 0,1 ‰ je Stunde.

Keine Fahrfreigabe. Der Abbau ist individuell und kann langsamer sein. Wer nicht sicher fahren kann, macht sich auch unter 0,3 ‰ strafbar (§ 316 StGB). In der Probezeit und unter 21 ist jede Fahrt unter Alkoholeinfluss verboten (§ 24c StVG).
Abbaukurve des Blutalkohols über die Stunden

    Rechenmodell: gerade Linie mit 0,1 ‰ je Stunde ab Trinkende, ohne Anflutungsphase. Die Grenzen 0,3 und 1,1 ‰ stammen aus der Rechtsprechung zu § 316 StGB, 0,5 ‰ aus § 24a Abs. 1 StVG.

    Bußgeldkatalog Alkohol

    Alkohol im Straßenverkehr – Atemalkohol (AAK) 0,25 mg/l oder mehr. Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
    Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
    Erstverstoß 500 € 2 1 Monat A-Verstoß
    … bei einer Voreintragung (§ 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB) 1.000 € 2 3 Monate A-Verstoß
    … bei mehreren Voreintragungen (§ 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB) 1.500 € 2 3 Monate A-Verstoß
    Alkohol im Straßenverkehr – Blutalkohol (BAK) 0,5 Promille oder mehr. Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
    Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
    Erstverstoß 500 € 2 1 Monat A-Verstoß
    … bei einer Voreintragung (§ 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB) 1.000 € 2 3 Monate A-Verstoß
    … bei mehreren Voreintragungen (§ 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB) 1.500 € 2 3 Monate A-Verstoß
    BAK 1,1 Promille oder mehr (Straftat) Geld- oder Freiheitsstrafe 3 Entziehung der Fahrerlaubnis A-Verstoß

    Bei Straftaten gilt A nur, wenn die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird (Anlage 12 FeV, Abschnitt A Nr. 1). Wird sie entzogen, endet die Probezeit vorzeitig; mit einer neuen Fahrerlaubnis beginnt sie im Umfang der Restdauer neu (§ 2a Absatz 1 Sätze 6 und 7 StVG).

    Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

    • 0,5 ‰ oder 0,25 mg/l: Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 1 StVG, auch ohne Ausfallerscheinungen. Das Fahrverbot ist in der Regel anzuordnen (§ 4 Abs. 3 BKatV).
    • Fahruntüchtigkeit: Wer infolge von Alkohol nicht sicher fahren kann, begeht eine Straftat (§ 316 StGB). Die Rechtsprechung nimmt das ab 1,1 ‰ ohne weiteres an, darunter ab 0,3 ‰, wenn Ausfallerscheinungen oder ein alkoholtypischer Fahrfehler hinzukommen.
    • Folge der Straftat: Bei Trunkenheit im Verkehr gilt der Täter in der Regel als ungeeignet, die Fahrerlaubnis wird entzogen und erlischt mit Rechtskraft des Urteils (§ 69 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 StGB).
    • Fahranfänger und unter 21: Schon das Trinken während der Fahrt oder der Fahrtantritt unter Alkoholeinfluss ist verboten (§ 24c StVG), unabhängig vom Promillewert.

    So rechnet der Promille-Rechner

    Grundlage ist die Widmark-Formel: Alkohol in Gramm geteilt durch Körpergewicht mal Verteilungsfaktor (0,7 für Männer, 0,6 für Frauen). Davon zieht der Rechner einen Abbau von 0,1 ‰ je Stunde seit Trinkbeginn ab. Angesetzt werden 20 g Alkohol für ein Bier (0,5 l, 5 %), 17,6 g für ein Glas Wein (0,2 l, 11 %) und 12,8 g für einen Schnaps (4 cl, 40 %).

    Die Formel kennt weder Mageninhalt noch Trinkgeschwindigkeit, Medikamente oder individuelle Abbauraten. Der wirkliche Wert kann deutlich höher liegen. Der Rechner eignet sich, um einen Messwert einzuordnen, nicht, um zu entscheiden, ob man fahren darf.

    Typische Prüfpunkte

    • Wurden beim Atemalkoholtest die Wartezeit und die Gerätevorgaben eingehalten, und war das Gerät geeicht?
    • Ist bei einer Blutprobe die Entnahme ordnungsgemäß dokumentiert?
    • Passt der Messwert zur Trinkmenge und zum zeitlichen Ablauf?

    Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.

    Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.

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