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Geschwindigkeit

Bußgeldtabelle Geschwindigkeit: innerorts und außerorts

Alle Regelsätze für Pkw und Lkw auf einen Blick. Entscheidend ist die vorwerfbare Überschreitung nach Toleranzabzug. Den eigenen Fall rechnet der Bußgeldrechner.

Eigenen Fall berechnen: Bußgeldrechner Wie teuer wird die Geschwindigkeitsüberschreitung – mit Toleranzabzug, Punkten und Fahrverbot.

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts – Pkw. Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
bis 10 km/h 30 € – – –
11–15 km/h 50 € – – –
16–20 km/h 70 € – – –
21–25 km/h 115 € 1 – A-Verstoß
26–30 km/h 180 € 1 1 Monat (bei Wiederholung) A-Verstoß
31–40 km/h 260 € 2 1 Monat A-Verstoß
41–50 km/h 400 € 2 1 Monat A-Verstoß
51–60 km/h 560 € 2 2 Monate A-Verstoß
61–70 km/h 700 € 2 3 Monate A-Verstoß
über 70 km/h 800 € 2 3 Monate A-Verstoß

Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts – Lkw über 3,5 t, Gespanne und Busse. Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
bis 10 km/h 40 € – – –
11–15 km/h 60 € – – –
Bis 15 km/h, aber länger als 5 Minuten oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt 160 € 1 – A-Verstoß
16–20 km/h 160 € 1 – A-Verstoß
21–25 km/h 175 € 1 – A-Verstoß
26–30 km/h 235 € 2 1 Monat A-Verstoß
31–40 km/h 340 € 2 1 Monat A-Verstoß
41–50 km/h 560 € 2 2 Monate A-Verstoß
51–60 km/h 700 € 2 3 Monate A-Verstoß
über 60 km/h 800 € 2 3 Monate A-Verstoß

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts – Pkw. Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
bis 10 km/h 20 € – – –
11–15 km/h 40 € – – –
16–20 km/h 60 € – – –
21–25 km/h 100 € 1 – A-Verstoß
26–30 km/h 150 € 1 1 Monat (bei Wiederholung) A-Verstoß
31–40 km/h 200 € 1 1 Monat (bei Wiederholung) A-Verstoß
41–50 km/h 320 € 2 1 Monat A-Verstoß
51–60 km/h 480 € 2 1 Monat A-Verstoß
61–70 km/h 600 € 2 2 Monate A-Verstoß
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate A-Verstoß

Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts – Lkw über 3,5 t, Gespanne und Busse. Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
bis 10 km/h 30 € – – –
11–15 km/h 50 € – – –
Bis 15 km/h, aber länger als 5 Minuten oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt 140 € 1 – A-Verstoß
16–20 km/h 140 € 1 – A-Verstoß
21–25 km/h 150 € 1 – A-Verstoß
26–30 km/h 175 € 1 1 Monat (bei Wiederholung) A-Verstoß
31–40 km/h 255 € 2 1 Monat A-Verstoß
41–50 km/h 480 € 2 1 Monat A-Verstoß
51–60 km/h 600 € 2 2 Monate A-Verstoß
über 60 km/h 700 € 2 3 Monate A-Verstoß

Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Rechenbeispiele mit Toleranzabzug

  • Innerorts, erlaubt 50 km/h, gemessen 78 km/h: Abzug 3 km/h, vorwerfbar 75 km/h, also 25 km/h zu schnell. Folge: 115 €, 1 Punkt.
  • Außerorts, erlaubt 100 km/h, gemessen 131 km/h: Abzug 4 km/h (3 % von 131, aufgerundet), vorwerfbar 127 km/h, also 27 km/h zu schnell. Folge: 150 €, 1 Punkt, Fahrverbot nur bei Wiederholung.

Jede Stufe einzeln mit Messwerten und Gesamtkosten: Zu schnell gefahren – alle Stufen. Droht ein Fahrverbot, ordnet der Fahrverbotsrechner die Wiederholungsregel ein. Fahranfänger prüfen die Folgen mit dem Probezeit-Rechner.

So lesen Sie die Tabelle

  • Die Beträge sind Regelsätze. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen und fahrlässiger Begehung aus (§ 1 Abs. 2 BKatV). Bei Vorsatz oder Voreintragungen kann die Behörde erhöhen.
  • Bis 55 € erhebt die Behörde ein Verwarnungsgeld statt einer Geldbuße (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BKatV).
  • Zum Bußgeld kommen Gebühren und Auslagen der Behörde hinzu (§ 107 OWiG).
  • „A-Verstoß“ heißt: In der Probezeit folgt ein Aufbauseminar und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre (§ 2a StVG).

Typische Angriffspunkte beim Einspruch

  • Messgerät nicht geeicht oder Eichfrist abgelaufen
  • Messperson nicht geschult, kein gültiges Messprotokoll
  • Fehlerhafte Aufstellung oder Ausrichtung des Geräts
  • Falsche Zuordnung des Fahrzeugs oder des Fahrers auf dem Foto

Häufige Fragen

Wie viel Toleranz wird beim Blitzen abgezogen?

In der Regel 3 km/h bei Messwerten unter 100 km/h, darüber 3 % des Messwerts. Erst der Wert danach ist vorwerfbar. Maßgeblich ist der Abzug, den die Behörde im Bescheid angibt.

Ab wann gibt es Punkte und Fahrverbot?

Punkte ab 21 km/h vorwerfbarer Überschreitung. Ein Regelfahrverbot droht innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h. Wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu schnell ist, riskiert ebenfalls ein Fahrverbot.

Muss ich sagen, wer gefahren ist?

Als Betroffener müssen Sie sich nicht selbst belasten, als Zeuge gelten andere Regeln. Vor einer Aussage sollten Sie den Fall prüfen lassen.

Ausführlicher Ratgeber zu Ablauf, Einspruch und Verteidigung: Geblitzt – was jetzt? bei Blitzerfux, der Ratgeberseite derselben Kanzlei.

Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.

Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.

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