Zu dicht aufgefahren? Oft war es nur ein Moment.
Abstandsmessungen von der Brücke wirken objektiv – aber ob die Unterschreitung wirklich vorwerfbar war, hängt von Messstrecke und Verkehrssituation ab.
Der Abstand wird in Bruchteilen des halben Tachowerts gemessen: Bei 120 km/h wären 5/10 des halben Tachowerts 30 m. Je geringer der Abstand und je höher das Tempo, desto härter die Folgen – bis zu 400 €, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.
Der Abstandsrechner ordnet Ihren Fall sofort ein. Entscheidend ist oft, ob die Unterschreitung dauerhaft oder nur ein kurzer Moment war – ein einscherender Spurwechsler kann den ganzen Vorwurf kippen.
Typische Angriffspunkte beim Einspruch
- Unterschreitung nur vorübergehend (Einscherer, Bremsen des Vordermanns)
- Messstrecke zu kurz für einen dauerhaften Verstoß
- Eichschein oder Messprotokoll fehlerhaft oder nicht vorhanden
- Zuordnung des Fahrzeugs im Videomaterial nicht eindeutig
Häufige Fragen
Wie viel Abstand muss ich halten?
Faustregel: halber Tachowert in Metern – bei 100 km/h also 50 m. Bußgeldrelevant wird es ab weniger als 5/10 des halben Tachowerts.
Der Vordermann hat gebremst – ist das ein Verstoß?
Eine nur kurzzeitige Unterschreitung, etwa durch einen Spurwechsler oder plötzliches Bremsen, begründet in der Regel keinen vorwerfbaren Abstandsverstoß. Das ist der wichtigste Angriffspunkt.
Ab wann drohen Punkte und Fahrverbot?
Punkte gibt es ab 81 km/h und weniger als 5/10 Abstand. Fahrverbote drohen bei mehr als 100 km/h und Abständen unter 3/10 des halben Tachowerts – bis zu 3 Monate.
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Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall wirklich lohnt, zeigt die kostenlose anwaltliche Erstprüfung – unverbindlich und ohne Kostenrisiko bei bestehender Rechtsschutzversicherung.