Bussgeldberatung Gratis-Erstprüfung
Methodik

So rechnen unsere Rechner

Jeder Rechner arbeitet mit den amtlichen Werten des Bußgeldkatalogs und läuft vollständig in Ihrem Browser. Hier steht, wie gerechnet wird, auf welcher Rechtsgrundlage und wo die Grenzen liegen.

Datengrundlage

Alle Regelsätze, Punkte und Fahrverbote stammen aus einer zentralen Datei, die gegen die amtlichen Quellen abgeglichen ist. Datenstand: August 2026, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWi), Auflage 15.1 vom 22.08.2024; Bußgeldkatalog-Verordnung zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 12.08.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 236). Seite überarbeitet am .

Die Rechner im Einzelnen

Bußgeldrechner

Rechenweg: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird der Toleranzabzug abgezogen: unter 100 km/h 3 km/h, ab 100 km/h 3 % des Messwerts, auf volle km/h aufgerundet. Die verbleibende Überschreitung wird der passenden Stufe des Bußgeldkatalogs zugeordnet (innerorts oder außerorts, Pkw oder Lkw über 3,5 t).

Rechtsgrundlage: Anlage BKatV , § 1 BKatV , § 3 StVO

Grenze: Der Toleranzabzug ist gängige Praxis, keine gesetzliche Zahl. Maßgeblich ist der Abzug, den die Behörde im Bescheid angibt. Regelsätze gehen von gewöhnlichen Tatumständen und fahrlässiger Begehung aus (§ 1 Abs. 2 BKatV).

Fahrverbotsrechner

Rechenweg: Die vorwerfbare Überschreitung wird mit den Fahrverbotsstufen des Katalogs abgeglichen. Zusätzlich prüft der Rechner die Wiederholungsregel: zweite Überschreitung von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Rechtsgrundlage: § 4 BKatV , § 25 StVG , Anlage BKatV

Grenze: Ob im Einzelfall vom Regelfahrverbot abgesehen werden kann, entscheidet die Behörde oder das Gericht. Der Rechner zeigt nur die Regelfolge.

Punkte-Rechner

Rechenweg: Aktueller Punktestand und neuer Verstoß werden addiert und der Stufe des Fahreignungs-Bewertungssystems zugeordnet: 4 bis 5 Punkte Ermahnung, 6 bis 7 Punkte Verwarnung, ab 8 Punkten Entziehung der Fahrerlaubnis.

Rechtsgrundlage: § 4 StVG

Grenze: Tilgungsfristen und Punkteabzüge durch ein Fahreignungsseminar rechnet das Werkzeug nicht. Den amtlichen Stand nennt nur das Kraftfahrt-Bundesamt.

Abstandsrechner

Rechenweg: Der gemessene Abstand wird ins Verhältnis zum halben Tachowert gesetzt. Der Bruchteil (unter 5/10 bis unter 1/10) und die Geschwindigkeitsklasse bestimmen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nach Katalog.

Rechtsgrundlage: § 4 StVO , Anlage BKatV

Grenze: Wie lange der Abstand unterschritten war, berücksichtigt der Rechner nicht. Gerade das ist im Einspruch oft die entscheidende Frage.

Einspruchsfrist-Rechner

Rechenweg: Zustelldatum plus zwei Wochen (§ 43 Abs. 1 StPO). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder landesweiten Feiertag am Sitz der Behörde, verschiebt der Rechner es auf den nächsten Werktag (§ 43 Abs. 2 StPO).

Rechtsgrundlage: § 67 OWiG

Grenze: Hinterlegt sind die landesweiten Feiertage je Bundesland. Feiertage, die nur in einzelnen Gemeinden gelten, verschieben das Fristende im Rechner nicht; er bleibt damit beim früheren, sicheren Datum.

Probezeit-Rechner

Rechenweg: A- und B-Verstöße werden gezählt und den drei Stufen zugeordnet: Aufbauseminar mit Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre, schriftliche Verwarnung, Entziehung.

Rechtsgrundlage: § 2a StVG , Anlage 12 FeV

Grenze: Welcher Verstoß A oder B ist, ergibt sich aus Anlage 12 FeV. Der Rechner fragt die Einstufung ab und prüft sie nicht selbst.

Promille-Rechner

Rechenweg: Widmark-Formel: Alkoholmenge in Gramm geteilt durch Körpergewicht mal Verteilungsfaktor (0,7 für Männer, 0,6 für Frauen), abzüglich eines angenommenen Abbaus von 0,1 ‰ je Stunde.

Rechtsgrundlage: § 24a StVG , Anlage BKatV

Grenze: Grobe Schätzung ohne Resorptionsdefizit und individuelle Faktoren. Keine Freigabe zum Fahren.

THC-Abbaurechner

Rechenweg: Ordnet die seit dem Konsum vergangene Zeit Orientierungsfenstern zu (einmalig etwa 8, gelegentlich etwa 24, regelmäßig etwa 72 Stunden) und vergleicht mit dem Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum.

Rechtsgrundlage: § 24a StVG , Anlage BKatV

Grenze: Die Fenster sind Erfahrungswerte, keine Messung. Der THC-Abbau ist stark individuell.

Verjährungsrechner

Rechenweg: Sechs Monate ab Tattag. Anhörung und Bescheid starten die Frist neu; der Bescheid zählt mit seinem Datum, wenn er binnen zwei Wochen zugestellt wurde, sonst mit der Zustellung. Liegen zwischen zwei Schritten mehr als sechs Monate, meldet der Rechner eine mögliche Verjährung. Absolute Grenze: zwei Jahre nach der Tat.

Rechtsgrundlage: § 26 StVG , § 31 OWiG , § 33 OWiG

Grenze: Weitere Unterbrechungen nach § 33 Abs. 1 OWiG und die Frage, ob eine Anhörung wirksam war, kennt nur die Akte. Ein gemeldetes „möglicherweise verjährt“ ist deshalb zu prüfen.

Tilgungsfrist-Rechner

Rechenweg: Rechtskraft plus 2 Jahre und 6 Monate, 5 Jahre oder 10 Jahre je nach Eintragung; Löschung ein Jahr später (Überliegefrist).

Rechtsgrundlage: § 29 StVG

Grenze: Sonderfälle des § 29 StVG, etwa bei Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde, bildet der Rechner nicht ab.

Toleranzrechner

Rechenweg: Messwert minus 3 km/h unter 100 km/h, minus 3 % (aufgerundet) ab 100 km/h.

Rechtsgrundlage: § 3 StVO , Anlage BKatV

Grenze: Standardabzug für stationäre und mobile Geräte; bei anderen Messarten können andere Abzüge gelten.

Rotlicht-Rechner

Rechenweg: Ordnet Rotzeit (bis oder über eine Sekunde), Grünpfeil und Folge (Gefährdung, Sachbeschädigung) der passenden Zeile des Bußgeldkatalogs zu.

Rechtsgrundlage: § 37 StVO , Anlage BKatV , § 4 BKatV

Grenze: Gilt für Kraftfahrzeuge; für E-Scooter gelten eigene Sätze.

Fahrverbot-Beginn

Rechenweg: Spätester Beginn: Rechtskraft plus ein Monat, ohne Fahrverbot in den zwei Jahren vor der Tat plus vier Monate. Ende: Beginn plus Dauer.

Rechtsgrundlage: § 25 StVG

Grenze: Monate werden auf denselben Kalendertag gezählt; den genauen Rückgabetag nennt die Behörde.

Erfolgsaussichten-Check und Geblitzt-Soforthilfe

Rechenweg: Beide Werkzeuge stellen Fragen zum Bescheid und zu typischen Fehlerquellen und geben daraus eine erste Einordnung beziehungsweise die nächsten Schritte aus.

Rechtsgrundlage: § 67 OWiG , § 107 OWiG

Grenze: Eine Einordnung nach Faustregeln, keine Prognose. Ob ein Einspruch Erfolg hat, zeigt erst die Akte.

Was die Rechner nicht leisten

Die Ergebnisse sind eine unverbindliche Orientierung. Ob ein Bescheid formell und inhaltlich hält, ob die Messung verwertbar ist und ob ein Fahrverbot entfallen kann, lässt sich nur mit der Akte beurteilen. Gebühren und Auslagen der Behörde (§ 107 OWiG) kommen zu jedem Bußgeld hinzu und sind in den Ergebnissen nicht enthalten.

Fehler gefunden?

Hinweise auf veraltete Werte oder Rechenfehler nehmen wir ernst und korrigieren sie zeitnah. Schreiben Sie an info@bussgeldberatung.com.

Wer steht dahinter?

Bussgeldberatung.com ist ein Angebot einer deutschen Rechtsanwaltskanzlei. Die Anbieterangaben finden Sie im Impressum. Die anwaltliche Erstprüfung Ihres Bescheids können Sie über das Anfrageformular anfragen.

Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.

Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.

Gratis-Erstprüfung → Rückruf