Tilgungsfrist-Rechner: Wann verfällt der Punkt?
Jede Eintragung im Fahreignungsregister hat ihre eigene Frist. Sie beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung. Geben Sie das Datum und die Art der Eintragung ein.
Tilgungsfristen nach § 29 StVG
| Eintragung | Tilgung nach | Gelöscht nach |
|---|---|---|
| Ordnungswidrigkeit, 1 Punkt | 2 Jahre, 6 Monate | 3 Jahre, 6 Monate |
| Ordnungswidrigkeit, 2 Punkte | 5 Jahre | 6 Jahre |
| Straftat ohne Entziehung | 5 Jahre | 6 Jahre |
| Straftat mit Entziehung oder Sperre | 10 Jahre | 11 Jahre |
„Gelöscht nach“: Tilgungsfrist plus Überliegefrist von einem Jahr (§ 29 Abs. 6 StVG), jeweils ab Rechtskraft.
Rechtskraft, nicht Tattag
Die Tilgungsfrist beginnt bei Bußgeldentscheidungen mit dem Tag der Rechtskraft (§ 29 Abs. 4 Nr. 3 StVG). Zwischen Tat und Rechtskraft vergehen oft Monate, bei einem Einspruch auch länger. Ein Einspruch verschiebt damit auch den Beginn der Tilgungsfrist nach hinten.
Tilgung und Punktestand
Mit der Tilgungsreife zählt der Punkt nicht mehr zum Stand im Fahreignungs-Bewertungssystem. Wie viele Punkte Sie aktuell haben, rechnet der Punkte-Rechner zusammen. Den amtlichen Stand nennt das Kraftfahrt-Bundesamt auf Antrag kostenlos (§ 30 Abs. 8 StVG).
Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.
Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.