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Tilgung

Tilgungsfrist-Rechner: Wann verfällt der Punkt?

Jede Eintragung im Fahreignungsregister hat ihre eigene Frist. Sie beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung. Geben Sie das Datum und die Art der Eintragung ein.

Beim Bußgeldbescheid: Zustelldatum plus zwei Wochen, wenn kein Einspruch eingelegt wurde.

Tilgungsfristen nach § 29 StVG

EintragungTilgung nachGelöscht nach
Ordnungswidrigkeit, 1 Punkt2 Jahre, 6 Monate3 Jahre, 6 Monate
Ordnungswidrigkeit, 2 Punkte5 Jahre6 Jahre
Straftat ohne Entziehung5 Jahre6 Jahre
Straftat mit Entziehung oder Sperre10 Jahre11 Jahre

„Gelöscht nach“: Tilgungsfrist plus Überliegefrist von einem Jahr (§ 29 Abs. 6 StVG), jeweils ab Rechtskraft.

Rechtskraft, nicht Tattag

Die Tilgungsfrist beginnt bei Bußgeldentscheidungen mit dem Tag der Rechtskraft (§ 29 Abs. 4 Nr. 3 StVG). Zwischen Tat und Rechtskraft vergehen oft Monate, bei einem Einspruch auch länger. Ein Einspruch verschiebt damit auch den Beginn der Tilgungsfrist nach hinten.

Tilgung und Punktestand

Mit der Tilgungsreife zählt der Punkt nicht mehr zum Stand im Fahreignungs-Bewertungssystem. Wie viele Punkte Sie aktuell haben, rechnet der Punkte-Rechner zusammen. Den amtlichen Stand nennt das Kraftfahrt-Bundesamt auf Antrag kostenlos (§ 30 Abs. 8 StVG).

Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.

Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.

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