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Chancen

Erfolgsaussichten-Check: Lohnt sich Ihr Einspruch?

Fünf kurze Fragen zu Ihrem Bescheid – am Ende sehen Sie, wie aussichtsreich ein Einspruch grob einzuschätzen ist.

1Drohen Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot?

2Ist die Einspruchsfrist noch offen (Zustellung weniger als zwei Wochen her)?

3Haben Sie Zweifel an der Messung oder am Ablauf (Blitzer, Abstand, Alkohol- oder Drogentest)?

4Sind Sie auf dem Beweisfoto NICHT eindeutig als Fahrer zu erkennen?

5Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung (Verkehr)?

Worauf der Check schaut

  • Was auf dem Spiel steht: Bei Punkten oder Fahrverbot wiegt ein erfolgreicher Einspruch schwerer als bei einem kleinen Bußgeld. In der Probezeit kann schon ein Punkt Aufbauseminar und vier Jahre Probezeit bedeuten.
  • Die Frist: Nach zwei Wochen ab Zustellung wird der Bescheid rechtskräftig (§ 67 Abs. 1 OWiG). Danach hilft nur noch die Wiedereinsetzung bei unverschuldeter Versäumnis.
  • Zweifel an der Messung: Eichung, Messprotokoll, Schulung des Messpersonals, Aufstellung des Geräts. Ob es hier Fehler gibt, zeigt die Akte.
  • Erkennbarkeit des Fahrers: Verfolgt wird der Fahrer, nicht der Halter. Ist das Foto unscharf oder zeigt es jemand anderen, fehlt der Nachweis.
  • Rechtsschutz: Mit Verkehrs-Rechtsschutz zahlen Sie für die Vertretung in der Regel höchstens die Selbstbeteiligung. Das senkt die Schwelle für einen Einspruch.

Was eine Einschätzung erst möglich macht

Ob ein Einspruch Erfolg hat, entscheidet sich meist an Details in der Bußgeldakte: Messprotokoll, Eichschein, Falldatensatz, Schulungsnachweise und Fotos. Diese Unterlagen sieht man nur über die Akteneinsicht. Der Check ersetzt das nicht, er hilft bei der Frage, ob sich dieser Schritt lohnt.

Typische Ergebnisse eines Einspruchs

  • Die Behörde nimmt den Bescheid zurück oder stellt das Verfahren ein.
  • Der Bescheid wird geändert, etwa ohne Fahrverbot gegen eine höhere Geldbuße (§ 4 Abs. 4 BKatV).
  • Das Amtsgericht entscheidet, wenn die Behörde am Bescheid festhält.
  • Die Tat ist verjährt, weil zwischen zwei Verfahrensschritten mehr als sechs Monate lagen. Das prüft der Verjährungsrechner.

Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.

Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.

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