Verjährungsrechner: Ist der Bußgeldbescheid verjährt?
Seit der StVG-Reform verjährt eine Verkehrsordnungswidrigkeit in sechs Monaten. Anhörung und Bescheid unterbrechen die Frist, dann beginnt sie neu. Geben Sie die Daten ein, die Sie kennen.
Die Uhr, die neu anläuft
Stellen Sie ein, wann Anhörung und Bescheid kamen. Jeder Schritt startet die sechs Monate neu, solange er vor Fristablauf kommt.
Vereinfacht in ganzen Monaten. Weitere Unterbrechungen (§ 33 Abs. 1 OWiG) und die Wirksamkeit der Anhörung zeigt nur die Akte. Bescheid zählt mit Erlaß, wenn er binnen zwei Wochen zugestellt wird.
So rechnet der Verjährungsrechner
- Beginn: Die Frist beginnt mit dem Tattag (§ 31 Abs. 3 OWiG).
- Unterbrechung: Jede Unterbrechung startet die sechs Monate neu (§ 33 Abs. 3 Satz 1 OWiG). Der Rechner prüft die Anhörung und den Bescheid. Der Bescheid unterbricht mit seinem Erlass, wenn er binnen zwei Wochen zugestellt wird, sonst erst mit der Zustellung (§ 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG).
- Lücke: Lagen zwischen zwei Schritten mehr als sechs Monate, war die Tat schon verjährt, bevor der nächste Schritt kam.
- Absolute Grenze: Spätestens zwei Jahre nach der Tat ist die Verfolgung verjährt (§ 33 Abs. 3 Satz 2 OWiG).
Was der Rechner nicht weiß
§ 33 Abs. 1 OWiG kennt weitere Unterbrechungen, etwa richterliche Vernehmungen, die Abgabe an das Amtsgericht oder die Anberaumung einer Hauptverhandlung. Ob eine Anhörung den Betroffenen überhaupt wirksam erreicht hat oder nur den Halter, entscheidet über die Unterbrechung. Beides steht in der Akte, nicht im Schreiben.
Der Rechner zeigt deshalb, ob nach den eingegebenen Daten eine Lücke von mehr als sechs Monaten besteht. Ein „nicht verjährt“ ist belastbarer als ein „verjährt“: Wenn der Rechner eine Verjährung meldet, sollte das anhand der Akte geprüft werden, bevor Sie sich darauf verlassen.
Welche Schritte im Verfahren die Frist neu starten, zeigt der Ablauf des Bußgeldverfahrens; wie Sie an die Akte kommen, steht unter Akteneinsicht.
Auf den Tag genau
Der Rechner zählt sechs Monate auf denselben Kalendertag. Ob die Frist mit Ablauf des Vortags oder dieses Tages endet, kann im Grenzfall einen Unterschied machen. Er nennt deshalb den späteren Tag. Verlassen Sie sich bei knappen Ergebnissen nicht auf einen Tag Spielraum.
Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.
Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.