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Messgerät

ProViDa 2000: Steckbrief für die Akte

Mit ProViDa misst die Polizei aus dem fahrenden Streifenwagen. Das Video der Fahrt ist das zentrale Beweismittel.

Passender Rechner: Toleranzrechner Wie viel wird vom Messwert abgezogen? 3 km/h unter 100, darüber 3 % – mit vorwerfbarer Geschwindigkeit.

Steckbrief

Messprinzip
Video-Nachfahrsystem: Gemessen wird aus einem Polizeifahrzeug, die Fahrt wird per Video aufgezeichnet (BayObLG, 202 ObOWi 86/24).
Einsatz
Im Polizeifahrzeug, beim Nachfahren.
Standardisiert
ja, nach der Rechtsprechung
Rohmessdaten
Videoaufzeichnung, im Verfahren in Augenschein zu nehmen

Rohmessdaten und faires Verfahren

Die Messung wird als Video dokumentiert, das in der Hauptverhandlung in Augenschein genommen werden kann. Ein Gutachten braucht es nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Messfehler; holt das Gericht dennoch eines ein, muss es im Urteil Anlass und Anknüpfungstatsachen darlegen (BayObLG, 202 ObOWi 86/24).

Was in der Akte zu prüfen ist

  • Gültige Eichung zum Messzeitpunkt (Eichschein)
  • Einsatz nach der Bedienungsanleitung des Herstellers, dokumentiert im Messprotokoll
  • Schulungsnachweis des Messpersonals für diesen Gerätetyp
  • Videoaufzeichnung der Messfahrt vollständig in der Akte?

Rechtsprechung

  • BayObLG, 25.03.2024, 202 ObOWi 86/24 Volltext
    Das Video-Nachfahrsystem „ProViDa 2000 modular“ erfüllt grundsätzlich die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens; ein Gutachten ist nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine fehlerhafte Messung nötig.

Amtliche Quellen

Stand 23.10.2026. Andere Geräte: Messgeräte im Überblick. Den Toleranzabzug rechnet der Toleranzrechner.

Häufige Fragen

Gilt ProViDa 2000 als standardisiertes Messverfahren?

Ja. Die Rechtsprechung behandelt Messungen mit ProViDa 2000 als standardisiertes Messverfahren. Ohne konkrete Anhaltspunkte für einen Messfehler sind die Feststellungs- und Darlegungspflichten des Gerichts dann reduziert (BVerfG, 2 BvR 1616/18).

Speichert ProViDa 2000 Rohmessdaten?

Videoaufzeichnung, im Verfahren in Augenschein zu nehmen

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Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.

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