ES 3.0: Steckbrief für die Akte
Das ES 3.0 misst mit fünf optischen Sensoren vom Fahrbahnrand aus. Die Rechtsprechung behandelt es als standardisiertes Messverfahren.
Steckbrief
- Hersteller
- eso
- Messprinzip
- Einseitensensor am Fahrbahnrand: Fünf optische Sensoren erfassen das Helligkeitsprofil des vorbeifahrenden Fahrzeugs; aus dem zeitlichen Versatz bei bekanntem Sensorabstand ergibt sich die Geschwindigkeit (PTB, 02.06.2020).
- Einsatz
- Aufstellung am Fahrbahnrand, seitlicher Blick auf die Fahrzeuge.
- Standardisiert
- ja, nach der Rechtsprechung
- Rohmessdaten
- Gerätespezifische Angaben dazu enthalten die ausgewerteten amtlichen Quellen nicht. Für alle standardisierten Messverfahren gilt: Fehlende Rohmessdaten machen die Messung nicht unverwertbar (BGH, 4 StR 235/25).
Rohmessdaten und faires Verfahren
Zur Frage, ob LED-Scheinwerfer Messwerte verfälschen können, erklärte die PTB 2020, ihr lägen keine konkreten Anhaltspunkte für Fehlmessungen vor.
Was in der Akte zu prüfen ist
- Gültige Eichung zum Messzeitpunkt (Eichschein)
- Einsatz nach der Bedienungsanleitung des Herstellers, dokumentiert im Messprotokoll
- Schulungsnachweis des Messpersonals für diesen Gerätetyp
- Aufbau am Fahrbahnrand nach den Vorgaben der Bedienungsanleitung
Rechtsprechung
-
OLG Oldenburg, 18.04.2016, 2 Ss (OWi) 57/16
Volltext
Die Messung mit dem ES 3.0 ist ein standardisiertes Messverfahren. -
AG Lüdinghausen, 23.01.2009, 19 OWi 89 Js 1585/08-146/08
Volltext
Die Messung mit dem ES 3.0 ist ein standardisiertes Messverfahren.
Amtliche Quellen
- PTB: Keine falschen Messwerte bei eso-Einseitensensoren für Fahrzeuge mit LED-Scheinwerfern (02.06.2020)
- Bundesgerichtshof, Beschluss vom 02.07.2026 – 4 StR 235/25
Stand 23.10.2026. Andere Geräte: Messgeräte im Überblick. Den Toleranzabzug rechnet der Toleranzrechner.
Häufige Fragen
Gilt ES 3.0 als standardisiertes Messverfahren?
Ja. Die Rechtsprechung behandelt Messungen mit ES 3.0 als standardisiertes Messverfahren. Ohne konkrete Anhaltspunkte für einen Messfehler sind die Feststellungs- und Darlegungspflichten des Gerichts dann reduziert (BVerfG, 2 BvR 1616/18).
Speichert ES 3.0 Rohmessdaten?
Gerätespezifische Angaben dazu enthalten die ausgewerteten amtlichen Quellen nicht. Für alle standardisierten Messverfahren gilt: Fehlende Rohmessdaten machen die Messung nicht unverwertbar (BGH, 4 StR 235/25).
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