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Messgerät

PoliScan FM1: Steckbrief für die Akte

Das PoliScan FM1 steht oft in einem Anhänger am Straßenrand. An einer Messung mit diesem Gerät hat der Bundesgerichtshof 2026 die Frage der Rohmessdaten entschieden.

Passender Rechner: Toleranzrechner Wie viel wird vom Messwert abgezogen? 3 km/h unter 100, darüber 3 % – mit vorwerfbarer Geschwindigkeit.

Steckbrief

Hersteller
VITRONIC
Messprinzip
Gerät der PoliScan-Familie von VITRONIC. Eine amtliche Beschreibung des Messprinzips lag für dieses Modell nicht vor.
Einsatz
Unter anderem eingebaut in einem Anhänger (sogenannter Enforcement Trailer), so beschrieben im Verfahren VGH B 57/21.
Standardisiert
ja, nach der Rechtsprechung
Rohmessdaten
nicht gespeichert; nach BGH kein Verwertungsverbot

Rohmessdaten und faires Verfahren

Gerade an einer Messung mit diesem Gerät hat der Bundesgerichtshof am 02.07.2026 entschieden: Dass die Rohmessdaten nicht gespeichert werden, verstößt nicht gegen das faire Verfahren und führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot. Zugang zu vorhandenen Unterlagen außerhalb der Akte bleibt möglich, etwa zu Wartungs- und Reparaturnachweisen (VerfGH Rheinland-Pfalz, VGH B 57/21).

Was in der Akte zu prüfen ist

  • Gültige Eichung zum Messzeitpunkt (Eichschein)
  • Einsatz nach der Bedienungsanleitung des Herstellers, dokumentiert im Messprotokoll
  • Schulungsnachweis des Messpersonals für diesen Gerätetyp
  • Vollständiges Messprotokoll, auch zu Aufbau und Schwenkwinkel (BayObLG, 201 ObOWi 110/24)
  • Wartungs- und Reparaturnachweise seit der letzten Eichung (VerfGH Rheinland-Pfalz, VGH B 57/21)

Rechtsprechung

  • BGH, 02.07.2026, 4 StR 235/25 Volltext
    Dass die Rohmessdaten einer Messung im standardisierten Messverfahren nicht gespeichert werden, verstößt nicht gegen das faire Verfahren und führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot. Einwände zu Bedienung, Eichung und Zulassung des Geräts bleiben möglich.
  • BayObLG, 01.03.2024, 201 ObOWi 110/24 Volltext
    Mängel des Messprotokolls stehen dem standardisierten Messverfahren nicht entgegen, wenn die technischen Vorgaben eingehalten sind. Ließ das Urteil offen, ob trotz fehlenden Vermerks zum Schwenkwinkel ein Messfehler ausgeschlossen ist, war es aufzuheben.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.10.2022, VGH B 57/21 Volltext
    Die Verweigerung des Zugangs zu vorhandenen Wartungs- und Reparaturunterlagen seit der letzten Eichung verletzte das Recht auf ein faires Verfahren; die Nichtherausgabe der Statistikdatei dagegen nicht.

Amtliche Quellen

Stand 23.10.2026. Andere Geräte: Messgeräte im Überblick. Den Toleranzabzug rechnet der Toleranzrechner.

Häufige Fragen

Gilt PoliScan FM1 als standardisiertes Messverfahren?

Ja. Die Rechtsprechung behandelt Messungen mit PoliScan FM1 als standardisiertes Messverfahren. Ohne konkrete Anhaltspunkte für einen Messfehler sind die Feststellungs- und Darlegungspflichten des Gerichts dann reduziert (BVerfG, 2 BvR 1616/18).

Speichert PoliScan FM1 Rohmessdaten?

nicht gespeichert; nach BGH kein Verwertungsverbot

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