Bußgeldtabelle Autoposer und Tuning
Lärm und unnützes Hin- und Herfahren ahndet § 30 StVO, unzulässige Umbauten die Vorschriften zur Betriebserlaubnis. Hier die Regelsätze für Fahrer, Halter und Gewerbe.
Lärm, Tuning und Betriebserlaubnis
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Probezeit |
|---|---|---|---|---|
| Unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigung verursacht | 80 € | – | – | – |
| Innerorts unnütz hin- und hergefahren und Andere belästigt | 100 € | – | – | – |
Beide Tatbestände tragen keinen Punkt. Das unnütze Hin- und Herfahren setzt voraus, dass Andere dadurch tatsächlich belästigt wurden (§ 30 Absatz 1 Satz 3 StVO).
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Probezeit |
|---|---|---|---|---|
| Betrieb trotz erloschener Betriebserlaubnis, Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt (Pkw) | 90 € | 1 | – | B-Verstoß |
| … stattdessen die Umwelt wesentlich beeinträchtigt (Pkw) | 90 € | – | – | – |
| Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, bei Lkw oder Bus | 180 € | 1 | – | B-Verstoß |
| Umwelt wesentlich beeinträchtigt, bei Lkw oder Bus | 180 € | – | – | – |
Nur die Verkehrssicherheits-Variante trägt einen Punkt (Anlage 13 FeV Nr. 3.5.8 nennt 214a.1 und 214a.2, nicht 214b). Ohne wesentliche Beeinträchtigung enthält der Bußgeldkatalog gar keinen Regelsatz; dann wird nach § 17 OWiG zugemessen.
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Probezeit |
|---|---|---|---|---|
| Als Halter Inbetriebnahme zugelassen, Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt (Pkw) | 135 € | 1 | – | B-Verstoß |
| … stattdessen die Umwelt wesentlich beeinträchtigt (Pkw) | 135 € | – | – | – |
| Als Halter, Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, bei Lkw oder Bus | 270 € | 1 | – | B-Verstoß |
| Als Gewerbetreibender Änderungen vorgenommen, die die Betriebserlaubnis erlöschen lassen | 400 € | – | – | – |
| … als Hersteller oder Importeur | 800 € | – | – | – |
Der Halter zahlt für dasselbe Fahrzeug gesondert. Wer als Betrieb umbaut, zahlt am meisten: die Sätze 253a treffen Werkstatt, Händler und Importeur unabhängig davon, ob das Fahrzeug je bewegt wurde.
Nicht das Bußgeld ist hier das Problem, sondern die Nebenfolgen: Sicherstellung des Fahrzeugs zur Begutachtung, Gutachten- und Standkosten, Rückbau und der Streit um die Rückgabe.
So lesen Sie die Tabelle
- Die Beträge sind Regelsätze. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen und fahrlässiger Begehung aus (§ 1 Abs. 2 BKatV). Bei Vorsatz oder Voreintragungen kann die Behörde erhöhen.
- Bis 55 € erhebt die Behörde ein Verwarnungsgeld statt einer Geldbuße (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BKatV).
- Zum Bußgeld kommen Gebühren und Auslagen der Behörde hinzu (§ 107 OWiG).
- „A-Verstoß“ heißt: In der Probezeit folgt ein Aufbauseminar und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre (§ 2a StVG).
Typische Angriffspunkte beim Einspruch
- Belästigung anderer nicht festgestellt
- Zulässigkeit des Anbauteils nachweisbar
- Lärm- oder Abgasmessung fehlerhaft
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Bußgeld: Autoposer und Tuning?
Die Regelsätze reichen von 80 € bis 800 €. Hinzu kommen Gebühren und Auslagen (§ 107 OWiG).
Gibt es Punkte oder ein Fahrverbot?
Bis zu 1 Punkt in Flensburg, ein Regelfahrverbot ist nicht vorgesehen. Welche Zeile zu Ihrem Fall passt, steht im Bescheid.
Was bedeutet der Verstoß in der Probezeit?
Die mit „B“ markierten Zeilen sind weniger schwerwiegende Verstöße. Erst ein zweiter B-Verstoß führt zum Aufbauseminar und zur Verlängerung der Probezeit (§ 2a StVG).
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