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Autoposer und Tuning

Bußgeldtabelle Autoposer und Tuning

Lärm und unnützes Hin- und Herfahren ahndet § 30 StVO, unzulässige Umbauten die Vorschriften zur Betriebserlaubnis. Hier die Regelsätze für Fahrer, Halter und Gewerbe.

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Lärm, Tuning und Betriebserlaubnis

Autoposer: Lärm, Tuning und Betriebserlaubnis – Lärm und Fahrverhalten (§ 30 StVO). Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
Unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigung verursacht 80 € – – –
Innerorts unnütz hin- und hergefahren und Andere belästigt 100 € – – –

Beide Tatbestände tragen keinen Punkt. Das unnütze Hin- und Herfahren setzt voraus, dass Andere dadurch tatsächlich belästigt wurden (§ 30 Absatz 1 Satz 3 StVO).

Autoposer: Lärm, Tuning und Betriebserlaubnis – Fahren trotz erloschener Betriebserlaubnis (Fahrer). Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
Betrieb trotz erloschener Betriebserlaubnis, Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt (Pkw) 90 € 1 – B-Verstoß
… stattdessen die Umwelt wesentlich beeinträchtigt (Pkw) 90 € – – –
Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, bei Lkw oder Bus 180 € 1 – B-Verstoß
Umwelt wesentlich beeinträchtigt, bei Lkw oder Bus 180 € – – –

Nur die Verkehrssicherheits-Variante trägt einen Punkt (Anlage 13 FeV Nr. 3.5.8 nennt 214a.1 und 214a.2, nicht 214b). Ohne wesentliche Beeinträchtigung enthält der Bußgeldkatalog gar keinen Regelsatz; dann wird nach § 17 OWiG zugemessen.

Autoposer: Lärm, Tuning und Betriebserlaubnis – Halter und Gewerbe. Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
Als Halter Inbetriebnahme zugelassen, Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt (Pkw) 135 € 1 – B-Verstoß
… stattdessen die Umwelt wesentlich beeinträchtigt (Pkw) 135 € – – –
Als Halter, Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, bei Lkw oder Bus 270 € 1 – B-Verstoß
Als Gewerbetreibender Änderungen vorgenommen, die die Betriebserlaubnis erlöschen lassen 400 € – – –
… als Hersteller oder Importeur 800 € – – –

Der Halter zahlt für dasselbe Fahrzeug gesondert. Wer als Betrieb umbaut, zahlt am meisten: die Sätze 253a treffen Werkstatt, Händler und Importeur unabhängig davon, ob das Fahrzeug je bewegt wurde.

Nicht das Bußgeld ist hier das Problem, sondern die Nebenfolgen: Sicherstellung des Fahrzeugs zur Begutachtung, Gutachten- und Standkosten, Rückbau und der Streit um die Rückgabe.

So lesen Sie die Tabelle

  • Die Beträge sind Regelsätze. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen und fahrlässiger Begehung aus (§ 1 Abs. 2 BKatV). Bei Vorsatz oder Voreintragungen kann die Behörde erhöhen.
  • Bis 55 € erhebt die Behörde ein Verwarnungsgeld statt einer Geldbuße (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BKatV).
  • Zum Bußgeld kommen Gebühren und Auslagen der Behörde hinzu (§ 107 OWiG).
  • „A-Verstoß“ heißt: In der Probezeit folgt ein Aufbauseminar und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre (§ 2a StVG).

Typische Angriffspunkte beim Einspruch

  • Belästigung anderer nicht festgestellt
  • Zulässigkeit des Anbauteils nachweisbar
  • Lärm- oder Abgasmessung fehlerhaft

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Bußgeld: Autoposer und Tuning?

Die Regelsätze reichen von 80 € bis 800 €. Hinzu kommen Gebühren und Auslagen (§ 107 OWiG).

Gibt es Punkte oder ein Fahrverbot?

Bis zu 1 Punkt in Flensburg, ein Regelfahrverbot ist nicht vorgesehen. Welche Zeile zu Ihrem Fall passt, steht im Bescheid.

Was bedeutet der Verstoß in der Probezeit?

Die mit „B“ markierten Zeilen sind weniger schwerwiegende Verstöße. Erst ein zweiter B-Verstoß führt zum Aufbauseminar und zur Verlängerung der Probezeit (§ 2a StVG).

Ausführlicher Ratgeber zu Ablauf, Einspruch und Verteidigung: Autoposer – Bußgeld, was jetzt? bei Blitzerfux, der Ratgeberseite derselben Kanzlei.

Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.

Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.

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