Bußgeldtabelle E-Scooter
Für E-Scooter gelten bei Alkohol dieselben Grenzen wie im Auto, bei anderen Verstößen eigene, meist niedrigere Sätze. Hier alle Regelsätze im Überblick.
E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge)
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Probezeit |
|---|---|---|---|---|
| Erstverstoß | 500 € | 2 | 1 Monat | A-Verstoß |
| … bei einer Voreintragung (§ 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB) | 1.000 € | 2 | 3 Monate | A-Verstoß |
| … bei mehreren Voreintragungen (§ 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB) | 1.500 € | 2 | 3 Monate | A-Verstoß |
| BAK 1,1 Promille oder mehr (Straftat) | Geld- oder Freiheitsstrafe | 3 | Entziehung der Fahrerlaubnis | A-Verstoß |
Bei Straftaten gilt A nur, wenn die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird (Anlage 12 FeV, Abschnitt A Nr. 1). Wird sie entzogen, endet die Probezeit vorzeitig; mit einer neuen Fahrerlaubnis beginnt sie im Umfang der Restdauer neu (§ 2a Absatz 1 Sätze 6 und 7 StVG).
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Probezeit |
|---|---|---|---|---|
| Rotes Lichtzeichen nicht befolgt | 60 € | 1 | – | A-Verstoß |
| … mit Gefährdung | 100 € | 1 | – | A-Verstoß |
| … mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 | – | A-Verstoß |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß (länger als 1 Sekunde) | 100 € | 1 | – | A-Verstoß |
| … mit Gefährdung | 160 € | 1 | – | A-Verstoß |
| … mit Sachbeschädigung | 180 € | 1 | – | A-Verstoß |
Für Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs gilt der eigene Tatbestand Nr. 132a des Bußgeldkatalogs, nicht die Kfz-Nr. 132: niedrigere Regelsätze, 1 Punkt und kein Regelfahrverbot.
Für Fahrer unter 21 Jahren und in der Probezeit gilt striktes Alkoholverbot. In der Probezeit zählt ein Verstoß als A-Verstoß: Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, ein Aufbauseminar wird angeordnet.
So lesen Sie die Tabelle
- Die Beträge sind Regelsätze. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen und fahrlässiger Begehung aus (§ 1 Abs. 2 BKatV). Bei Vorsatz oder Voreintragungen kann die Behörde erhöhen.
- Bis 55 € erhebt die Behörde ein Verwarnungsgeld statt einer Geldbuße (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BKatV).
- Zum Bußgeld kommen Gebühren und Auslagen der Behörde hinzu (§ 107 OWiG).
- „A-Verstoß“ heißt: In der Probezeit folgt ein Aufbauseminar und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre (§ 2a StVG).
Typische Angriffspunkte beim Einspruch
- Messgerät nicht geeicht
- Wartezeit vor Atemtest nicht eingehalten
- E-Scooter-Einstufung fehlerhaft
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Bußgeld: E-Scooter?
Die Regelsätze reichen von 60 € bis 1.500 €; einzelne Fälle sind Straftaten und werden nicht mit Bußgeld, sondern mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Hinzu kommen Gebühren und Auslagen (§ 107 OWiG).
Gibt es Punkte oder ein Fahrverbot?
Bis zu 3 Punkte in Flensburg, Regelfahrverbot bis zu 3 Monate. Welche Zeile zu Ihrem Fall passt, steht im Bescheid.
Was bedeutet der Verstoß in der Probezeit?
Die mit „A“ markierten Zeilen sind schwerwiegende Verstöße: Ein einziger führt zum Aufbauseminar und verlängert die Probezeit um zwei Jahre (§ 2a StVG). Bei „B“ braucht es dafür zwei Verstöße.
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