Bußgeldtabelle Ladung
Auch im Pkw muss die Ladung so gesichert sein, dass sie bei Vollbremsung oder Ausweichen nicht verrutscht oder herabfällt. Hier die Regelsätze, für Lkw die eigene Tabelle.
Ladung (§ 22 StVO)
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Probezeit |
|---|---|---|---|---|
| Ladung nicht verkehrssicher verstaut oder gesichert (Pkw) | 35 € | – | – | – |
| … mit Gefährdung | 60 € | 1 | – | B-Verstoß |
| Ladung erzeugt vermeidbaren Lärm | 10 € | – | – | – |
| Ladung ragt unzulässig hinaus oder Abmessungen überschritten | 20 € | – | – | – |
| Vorgeschriebene Sicherungsmittel nicht ordnungsgemäß angebracht | 25 € | – | – | – |
| Sicht oder Gehör durch Ladung beeinträchtigt | 10 € | – | – | – |
| Verkehrssicherheit durch Ladung beeinträchtigt | 25 € | – | – | – |
| Verkehrssicherheit durch Ladung wesentlich beeinträchtigt | 80 € | 1 | – | B-Verstoß |
Für Lkw und Kraftomnibusse gelten höhere, eigene Sätze; sie stehen in der Tabelle Lkw.
So lesen Sie die Tabelle
- Die Beträge sind Regelsätze. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen und fahrlässiger Begehung aus (§ 1 Abs. 2 BKatV). Bei Vorsatz oder Voreintragungen kann die Behörde erhöhen.
- Bis 55 € erhebt die Behörde ein Verwarnungsgeld statt einer Geldbuße (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BKatV).
- Zum Bußgeld kommen Gebühren und Auslagen der Behörde hinzu (§ 107 OWiG).
- „A-Verstoß“ heißt: In der Probezeit folgt ein Aufbauseminar und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre (§ 2a StVG).
Typische Angriffspunkte beim Einspruch
- Sicherung tatsächlich ausreichend, nur anders als erwartet
- Gefährdung nicht konkret festgestellt
- Verantwortlichkeit von Fahrer und Verlader nicht getrennt
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Bußgeld: Ladung?
Die Regelsätze reichen von 10 € bis 80 €. Hinzu kommen Gebühren und Auslagen (§ 107 OWiG).
Gibt es Punkte oder ein Fahrverbot?
Bis zu 1 Punkt in Flensburg, ein Regelfahrverbot ist nicht vorgesehen. Welche Zeile zu Ihrem Fall passt, steht im Bescheid.
Was bedeutet der Verstoß in der Probezeit?
Die mit „B“ markierten Zeilen sind weniger schwerwiegende Verstöße. Erst ein zweiter B-Verstoß führt zum Aufbauseminar und zur Verlängerung der Probezeit (§ 2a StVG).
Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.
Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.