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Lkw

Bußgeldtabelle Lkw

Für Lkw über 3,5 t sieht der Bußgeldkatalog eigene, höhere Sätze vor, dazu Vorwürfe zu Ladung und Überladung, die auch den Halter treffen. Hier alle Regelsätze.

Eigenen Fall berechnen: Bußgeldrechner Wie teuer wird die Geschwindigkeitsüberschreitung – mit Toleranzabzug, Punkten und Fahrverbot.

Lkw über 3,5 t

Lkw und Berufskraftfahrer – Geschwindigkeit innerorts (Lkw über 3,5 t). Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
bis 10 km/h 40 € – – –
11–15 km/h 60 € – – –
Bis 15 km/h, aber länger als 5 Minuten oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt 160 € 1 – A-Verstoß
16–20 km/h 160 € 1 – A-Verstoß
21–25 km/h 175 € 1 – A-Verstoß
26–30 km/h 235 € 2 1 Monat A-Verstoß
31–40 km/h 340 € 2 1 Monat A-Verstoß
41–50 km/h 560 € 2 2 Monate A-Verstoß
51–60 km/h 700 € 2 3 Monate A-Verstoß
über 60 km/h 800 € 2 3 Monate A-Verstoß
Lkw und Berufskraftfahrer – Geschwindigkeit außerorts (Lkw über 3,5 t). Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
bis 10 km/h 30 € – – –
11–15 km/h 50 € – – –
Bis 15 km/h, aber länger als 5 Minuten oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt 140 € 1 – A-Verstoß
16–20 km/h 140 € 1 – A-Verstoß
21–25 km/h 150 € 1 – A-Verstoß
26–30 km/h 175 € 1 1 Monat (bei Wiederholung) A-Verstoß
31–40 km/h 255 € 2 1 Monat A-Verstoß
41–50 km/h 480 € 2 1 Monat A-Verstoß
51–60 km/h 600 € 2 2 Monate A-Verstoß
über 60 km/h 700 € 2 3 Monate A-Verstoß

Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Lkw und Berufskraftfahrer – Ladungssicherung (§ 22 Absatz 1 StVO). Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
Ladung bei Lkw oder Bus nicht verstaut oder gesichert 60 € 1 – B-Verstoß
… mit Gefährdung 75 € 1 – B-Verstoß
Ladung bei anderen Kraftfahrzeugen nicht gesichert 35 € – – –
… mit Gefährdung (andere Kraftfahrzeuge) 60 € 1 – B-Verstoß
Fahrzeug samt Ladung höher als 4,20 m geführt 60 € 1 – B-Verstoß
Ladung ragt unzulässig über das Fahrzeug hinaus 20 € – – –
Vorgeschriebene Sicherungsmittel nicht angebracht 25 € – – –
Ladung erzeugt vermeidbaren Lärm 10 € – – –

Die Regelsätze der Nummern 102.1, 102.1.1 und 104 tragen je einen Punkt (Anlage 13 FeV Nr. 3.2.14).

Lkw und Berufskraftfahrer – Überladung, Fahrer (über 7,5 t oder mit Anhänger über 2 t). Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
2 bis 5 % Überschreitung 30 € – – –
mehr als 5 % 80 € 1 – B-Verstoß
mehr als 10 % 110 € 1 – B-Verstoß
mehr als 15 % 140 € 1 – B-Verstoß
mehr als 20 % 190 € 1 – B-Verstoß
mehr als 25 % 285 € 1 – B-Verstoß
mehr als 30 % 380 € 1 – B-Verstoß

Diese Staffel gilt für Kraftfahrzeuge über 7,5 t sowie für Kraftfahrzeuge mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt – also auch für den 3,5-Tonner mit großem Anhänger. Ab mehr als 5 % Überschreitung kommt ein Punkt hinzu (Anlage 13 FeV Nr. 3.5.5). Bemessen wird nach dem Gewicht bei der Inbetriebnahme, nicht nach dem Ladungswert.

Lkw und Berufskraftfahrer – Überladung, Halter oder Unternehmer (über 7,5 t oder mit Anhänger über 2 t). Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
2 bis 5 % Überschreitung 35 € – – –
mehr als 5 % 140 € 1 – B-Verstoß
mehr als 10 % 235 € 1 – B-Verstoß
mehr als 15 % 285 € 1 – B-Verstoß
mehr als 20 % 380 € 1 – B-Verstoß
mehr als 25 % 425 € 1 – B-Verstoß

Wer die Inbetriebnahme anordnet oder zulässt, zahlt mehr als der Fahrer – aber nur, wenn ihm der Mangel bekannt war oder bekannt sein musste (§ 31 Absatz 2 StVZO). Die amtliche Staffel endet bei „mehr als 25 %“. Darüber fehlt ein Regelsatz; die Behörde bemisst dann nach § 17 OWiG und kann auch über 425 Euro hinausgehen.

Lkw und Berufskraftfahrer – Überladung bis 7,5 t ohne solchen Anhänger (Fahrer wie Halter). Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
mehr als 5 bis 10 % 10 € – – –
mehr als 10 bis 15 % 30 € – – –
mehr als 15 bis 20 % 35 € – – –
mehr als 20 % 95 € 1 – B-Verstoß
mehr als 25 % 140 € 1 – B-Verstoß
mehr als 30 % 235 € 1 – B-Verstoß

Diese mildere Staffel gilt nur für Fahrzeuge bis 7,5 t, die keinen Anhänger über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ziehen. Der Punkt entsteht erst ab mehr als 20 % Überschreitung (Anlage 13 FeV Nr. 3.5.5).

Für Lkw über 3,5 t gelten eigene, deutlich schärfere Bußgeldsätze. Hinzu kommen Vorwürfe, die es beim Pkw gar nicht gibt: Ladungssicherung, Überladung, Lenk- und Ruhezeiten. Wer den Führerschein beruflich braucht, sollte jeden dieser Bescheide prüfen lassen.

So lesen Sie die Tabelle

  • Die Beträge sind Regelsätze. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen und fahrlässiger Begehung aus (§ 1 Abs. 2 BKatV). Bei Vorsatz oder Voreintragungen kann die Behörde erhöhen.
  • Bis 55 € erhebt die Behörde ein Verwarnungsgeld statt einer Geldbuße (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BKatV).
  • Zum Bußgeld kommen Gebühren und Auslagen der Behörde hinzu (§ 107 OWiG).
  • „A-Verstoß“ heißt: In der Probezeit folgt ein Aufbauseminar und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre (§ 2a StVG).

Typische Angriffspunkte beim Einspruch

  • Fahrzeugart falsch zugeordnet
  • Wiegevorgang nicht verwertbar
  • Verantwortlichkeit falsch adressiert

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Bußgeld: Lkw?

Die Regelsätze reichen von 10 € bis 800 €. Hinzu kommen Gebühren und Auslagen (§ 107 OWiG).

Gibt es Punkte oder ein Fahrverbot?

Bis zu 2 Punkte in Flensburg, Regelfahrverbot bis zu 3 Monate. Welche Zeile zu Ihrem Fall passt, steht im Bescheid.

Was bedeutet der Verstoß in der Probezeit?

Die mit „A“ markierten Zeilen sind schwerwiegende Verstöße: Ein einziger führt zum Aufbauseminar und verlängert die Probezeit um zwei Jahre (§ 2a StVG). Bei „B“ braucht es dafür zwei Verstöße.

Ausführlicher Ratgeber zu Ablauf, Einspruch und Verteidigung: Lkw – Bußgeld, was jetzt? bei Blitzerfux, der Ratgeberseite derselben Kanzlei.

Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.

Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.

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