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Probezeit

Bußgeldtabelle Probezeit

In der Probezeit zählt neben Bußgeld und Punkten vor allem, ob ein A- oder B-Verstoß vorliegt. Hier die Regelsätze mit Probezeit-Einstufung, die Folgen zeigt der Probezeit-Rechner.

Eigenen Fall berechnen: Probezeit-Rechner A- oder B-Verstoß in der Probezeit? Aufbauseminar, Verlängerung oder Entzug – hier die Folgen.

Fahranfänger in der Probezeit

Geblitzt in der Probezeit – Innerorts. Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
bis 10 km/h 30 € – – –
11–15 km/h 50 € – – –
16–20 km/h 70 € – – –
21–25 km/h 115 € 1 – A-Verstoß
26–30 km/h 180 € 1 1 Monat (bei Wiederholung) A-Verstoß
31–40 km/h 260 € 2 1 Monat A-Verstoß
41–50 km/h 400 € 2 1 Monat A-Verstoß
51–60 km/h 560 € 2 2 Monate A-Verstoß
61–70 km/h 700 € 2 3 Monate A-Verstoß
über 70 km/h 800 € 2 3 Monate A-Verstoß

Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Geblitzt in der Probezeit – Außerorts. Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
bis 10 km/h 20 € – – –
11–15 km/h 40 € – – –
16–20 km/h 60 € – – –
21–25 km/h 100 € 1 – A-Verstoß
26–30 km/h 150 € 1 1 Monat (bei Wiederholung) A-Verstoß
31–40 km/h 200 € 1 1 Monat (bei Wiederholung) A-Verstoß
41–50 km/h 320 € 2 1 Monat A-Verstoß
51–60 km/h 480 € 2 1 Monat A-Verstoß
61–70 km/h 600 € 2 2 Monate A-Verstoß
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate A-Verstoß

Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Geblitzt in der Probezeit – Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger. Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
Alkohol oder THC am Steuer trotz absoluten Verbots 250 € 1 – A-Verstoß

Gilt in der gesamten Probezeit und zusätzlich bis zum 21. Geburtstag, auch nach deren Ablauf (§ 24c StVG, BKat lfd. Nr. 243b).

Geblitzt in der Probezeit – Begleitetes Fahren ab 17. Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
Ohne die eingetragene Begleitperson gefahren 70 € 1 – A-Verstoß

Neben dem Bußgeld wird die Fahrerlaubnis widerrufen (§ 6e Absatz 2 StVG); die neue Fahrerlaubnis gibt es nur nach den Regeln des § 2a StVG.

Die Probezeit beginnt mit der erstmaligen Erteilung der Fahrerlaubnis und dauert zwei Jahre (§ 2a Absatz 1 Satz 1 StVG). Ein Tempoverstoß wird beim Pkw ab 21 km/h zum A-Verstoß; er muss in Anlage 13 FeV stehen, und es muss ein Fahrverbot angeordnet oder eine Geldbuße von mindestens 60 Euro festgesetzt sein. Bis 20 km/h bleibt es folgenlos für die Probezeit.

So lesen Sie die Tabelle

  • Die Beträge sind Regelsätze. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen und fahrlässiger Begehung aus (§ 1 Abs. 2 BKatV). Bei Vorsatz oder Voreintragungen kann die Behörde erhöhen.
  • Bis 55 € erhebt die Behörde ein Verwarnungsgeld statt einer Geldbuße (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BKatV).
  • Zum Bußgeld kommen Gebühren und Auslagen der Behörde hinzu (§ 107 OWiG).
  • „A-Verstoß“ heißt: In der Probezeit folgt ein Aufbauseminar und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre (§ 2a StVG).

Typische Angriffspunkte beim Einspruch

  • Messperson nicht geschult
  • Kein gültiges Messprotokoll
  • Fehlerhafte Objektivzuordnung

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Bußgeld: Probezeit?

Die Regelsätze reichen von 20 € bis 800 €. Hinzu kommen Gebühren und Auslagen (§ 107 OWiG).

Gibt es Punkte oder ein Fahrverbot?

Bis zu 2 Punkte in Flensburg, Regelfahrverbot bis zu 3 Monate. Welche Zeile zu Ihrem Fall passt, steht im Bescheid.

Was bedeutet der Verstoß in der Probezeit?

Die mit „A“ markierten Zeilen sind schwerwiegende Verstöße: Ein einziger führt zum Aufbauseminar und verlängert die Probezeit um zwei Jahre (§ 2a StVG). Bei „B“ braucht es dafür zwei Verstöße.

Ausführlicher Ratgeber zu Ablauf, Einspruch und Verteidigung: Geblitzt in der Probezeit – was jetzt? bei Blitzerfux, der Ratgeberseite derselben Kanzlei.

Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.

Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.

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