Bußgeldtabelle Rettungsgasse und Einsatzfahrzeuge
Schon wer bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse bildet, zahlt 200 €, bekommt zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt der Betrag bis 320 €. Hier die Regelsätze.
Rettungsgasse und Einsatzfahrzeuge (§§ 11, 38 StVO)
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Probezeit |
|---|---|---|---|---|
| Bei stockendem Verkehr keine vorschriftsmäßige Rettungsgasse gebildet | 200 € | 2 | 1 Monat | A-Verstoß |
| … mit Behinderung | 240 € | 2 | 1 Monat | A-Verstoß |
| … mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 Monat | A-Verstoß |
| … mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat | A-Verstoß |
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Probezeit |
|---|---|---|---|---|
| Rettungsgasse unberechtigt befahren | 240 € | 2 | 1 Monat | A-Verstoß |
| … mit Behinderung | 280 € | 2 | 1 Monat | A-Verstoß |
| … mit Gefährdung | 300 € | 2 | 1 Monat | A-Verstoß |
| … mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat | A-Verstoß |
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Probezeit |
|---|---|---|---|---|
| Einsatzfahrzeug nicht sofort freie Bahn geschaffen | 240 € | 2 | 1 Monat | A-Verstoß |
| … mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 Monat | A-Verstoß |
| … mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat | A-Verstoß |
Schon der Grundfall führt zu 2 Punkten und einem Monat Regelfahrverbot; in der Probezeit sind alle Varianten A-Verstöße.
So lesen Sie die Tabelle
- Die Beträge sind Regelsätze. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen und fahrlässiger Begehung aus (§ 1 Abs. 2 BKatV). Bei Vorsatz oder Voreintragungen kann die Behörde erhöhen.
- Bis 55 € erhebt die Behörde ein Verwarnungsgeld statt einer Geldbuße (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BKatV).
- Zum Bußgeld kommen Gebühren und Auslagen der Behörde hinzu (§ 107 OWiG).
- „A-Verstoß“ heißt: In der Probezeit folgt ein Aufbauseminar und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre (§ 2a StVG).
Typische Angriffspunkte beim Einspruch
- Kein stockender Verkehr im Sinne des § 11 Abs. 2 StVO
- Fahrzeug und Fahrer nicht sicher zugeordnet
- Ausnahme vom Fahrverbot bei besonderen Umständen prüfen
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Bußgeld: Rettungsgasse?
Die Regelsätze reichen von 200 € bis 320 €. Hinzu kommen Gebühren und Auslagen (§ 107 OWiG).
Gibt es Punkte oder ein Fahrverbot?
Bis zu 2 Punkte in Flensburg, Regelfahrverbot bis zu 1 Monat. Welche Zeile zu Ihrem Fall passt, steht im Bescheid.
Was bedeutet der Verstoß in der Probezeit?
Die mit „A“ markierten Zeilen sind schwerwiegende Verstöße: Ein einziger führt zum Aufbauseminar und verlängert die Probezeit um zwei Jahre (§ 2a StVG). Bei „B“ braucht es dafür zwei Verstöße.
Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.
Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.