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Rettungsgasse

Bußgeldtabelle Rettungsgasse und Einsatzfahrzeuge

Schon wer bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse bildet, zahlt 200 €, bekommt zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt der Betrag bis 320 €. Hier die Regelsätze.

Eigenen Fall berechnen: Fahrverbotsrechner Droht ein Fahrverbot – und lässt es sich abwenden? Erste Einordnung nach Verstoß.

Rettungsgasse und Einsatzfahrzeuge (§§ 11, 38 StVO)

Rettungsgasse und Einsatzfahrzeuge – Keine Rettungsgasse gebildet. Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
Bei stockendem Verkehr keine vorschriftsmäßige Rettungsgasse gebildet 200 € 2 1 Monat A-Verstoß
… mit Behinderung 240 € 2 1 Monat A-Verstoß
… mit Gefährdung 280 € 2 1 Monat A-Verstoß
… mit Sachbeschädigung 320 € 2 1 Monat A-Verstoß
Rettungsgasse und Einsatzfahrzeuge – Rettungsgasse unberechtigt genutzt. Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
Rettungsgasse unberechtigt befahren 240 € 2 1 Monat A-Verstoß
… mit Behinderung 280 € 2 1 Monat A-Verstoß
… mit Gefährdung 300 € 2 1 Monat A-Verstoß
… mit Sachbeschädigung 320 € 2 1 Monat A-Verstoß
Rettungsgasse und Einsatzfahrzeuge – Blaulicht und Einsatzhorn. Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
Einsatzfahrzeug nicht sofort freie Bahn geschaffen 240 € 2 1 Monat A-Verstoß
… mit Gefährdung 280 € 2 1 Monat A-Verstoß
… mit Sachbeschädigung 320 € 2 1 Monat A-Verstoß

Schon der Grundfall führt zu 2 Punkten und einem Monat Regelfahrverbot; in der Probezeit sind alle Varianten A-Verstöße.

So lesen Sie die Tabelle

  • Die Beträge sind Regelsätze. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen und fahrlässiger Begehung aus (§ 1 Abs. 2 BKatV). Bei Vorsatz oder Voreintragungen kann die Behörde erhöhen.
  • Bis 55 € erhebt die Behörde ein Verwarnungsgeld statt einer Geldbuße (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BKatV).
  • Zum Bußgeld kommen Gebühren und Auslagen der Behörde hinzu (§ 107 OWiG).
  • „A-Verstoß“ heißt: In der Probezeit folgt ein Aufbauseminar und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre (§ 2a StVG).

Typische Angriffspunkte beim Einspruch

  • Kein stockender Verkehr im Sinne des § 11 Abs. 2 StVO
  • Fahrzeug und Fahrer nicht sicher zugeordnet
  • Ausnahme vom Fahrverbot bei besonderen Umständen prüfen

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Bußgeld: Rettungsgasse?

Die Regelsätze reichen von 200 € bis 320 €. Hinzu kommen Gebühren und Auslagen (§ 107 OWiG).

Gibt es Punkte oder ein Fahrverbot?

Bis zu 2 Punkte in Flensburg, Regelfahrverbot bis zu 1 Monat. Welche Zeile zu Ihrem Fall passt, steht im Bescheid.

Was bedeutet der Verstoß in der Probezeit?

Die mit „A“ markierten Zeilen sind schwerwiegende Verstöße: Ein einziger führt zum Aufbauseminar und verlängert die Probezeit um zwei Jahre (§ 2a StVG). Bei „B“ braucht es dafür zwei Verstöße.

Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.

Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.

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