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Transporter

Bußgeldtabelle Transporter bis 3,5 t

Ob für einen Transporter die Pkw- oder die Lkw-Sätze gelten, hängt vor allem am Anhänger. Hier beide Tabellen nebeneinander.

Eigenen Fall berechnen: Bußgeldrechner Wie teuer wird die Geschwindigkeitsüberschreitung – mit Toleranzabzug, Punkten und Fahrverbot.

Transporter bis 3,5 t

Transporter bis 3,5 t – Transporter ohne Anhänger, innerorts (Pkw-Sätze). Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
bis 10 km/h 30 € – – –
11–15 km/h 50 € – – –
16–20 km/h 70 € – – –
21–25 km/h 115 € 1 – A-Verstoß
26–30 km/h 180 € 1 1 Monat (bei Wiederholung) A-Verstoß
31–40 km/h 260 € 2 1 Monat A-Verstoß
41–50 km/h 400 € 2 1 Monat A-Verstoß
51–60 km/h 560 € 2 2 Monate A-Verstoß
61–70 km/h 700 € 2 3 Monate A-Verstoß
über 70 km/h 800 € 2 3 Monate A-Verstoß
Transporter bis 3,5 t – Transporter mit Anhänger, innerorts (Lkw-Sätze). Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
bis 10 km/h 40 € – – –
11–15 km/h 60 € – – –
Bis 15 km/h, aber länger als 5 Minuten oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt 160 € 1 – A-Verstoß
16–20 km/h 160 € 1 – A-Verstoß
21–25 km/h 175 € 1 – A-Verstoß
26–30 km/h 235 € 2 1 Monat A-Verstoß
31–40 km/h 340 € 2 1 Monat A-Verstoß
41–50 km/h 560 € 2 2 Monate A-Verstoß
51–60 km/h 700 € 2 3 Monate A-Verstoß
über 60 km/h 800 € 2 3 Monate A-Verstoß

Ein Lastkraftwagen bis 3,5 t mit Anhänger ist in § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc StVO genannt und fällt deshalb auch innerorts in die schärfere Tabelle 1 Buchstabe a des Bußgeldkatalogs.

Transporter bis 3,5 t – Transporter mit Anhänger, außerorts (Lkw-Sätze, Tempo 80). Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
bis 10 km/h 30 € – – –
11–15 km/h 50 € – – –
Bis 15 km/h, aber länger als 5 Minuten oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt 140 € 1 – A-Verstoß
16–20 km/h 140 € 1 – A-Verstoß
21–25 km/h 150 € 1 – A-Verstoß
26–30 km/h 175 € 1 1 Monat (bei Wiederholung) A-Verstoß
31–40 km/h 255 € 2 1 Monat A-Verstoß
41–50 km/h 480 € 2 1 Monat A-Verstoß
51–60 km/h 600 € 2 2 Monate A-Verstoß
über 60 km/h 700 € 2 3 Monate A-Verstoß

Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Solo gelten für den Transporter die Pkw-Sätze. Sobald ein Anhänger dranhängt, ist er ein Fahrzeug der Lkw-Tabelle – innerorts wie außerorts – und außerorts gilt Tempo 80. Dieselbe Überschreitung kostet dann mehr als das Doppelte, und der Punkt kommt früher.

So lesen Sie die Tabelle

  • Die Beträge sind Regelsätze. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen und fahrlässiger Begehung aus (§ 1 Abs. 2 BKatV). Bei Vorsatz oder Voreintragungen kann die Behörde erhöhen.
  • Bis 55 € erhebt die Behörde ein Verwarnungsgeld statt einer Geldbuße (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BKatV).
  • Zum Bußgeld kommen Gebühren und Auslagen der Behörde hinzu (§ 107 OWiG).
  • „A-Verstoß“ heißt: In der Probezeit folgt ein Aufbauseminar und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre (§ 2a StVG).

Typische Angriffspunkte beim Einspruch

  • Fahrzeugart falsch zugeordnet
  • Anhängerbetrieb nicht festgestellt
  • Ausnahme der Fahrpersonalverordnung übersehen

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Bußgeld: Transporter?

Die Regelsätze reichen von 30 € bis 800 €. Hinzu kommen Gebühren und Auslagen (§ 107 OWiG).

Gibt es Punkte oder ein Fahrverbot?

Bis zu 2 Punkte in Flensburg, Regelfahrverbot bis zu 3 Monate. Welche Zeile zu Ihrem Fall passt, steht im Bescheid.

Was bedeutet der Verstoß in der Probezeit?

Die mit „A“ markierten Zeilen sind schwerwiegende Verstöße: Ein einziger führt zum Aufbauseminar und verlängert die Probezeit um zwei Jahre (§ 2a StVG). Bei „B“ braucht es dafür zwei Verstöße.

Ausführlicher Ratgeber zu Ablauf, Einspruch und Verteidigung: Transporter – Bußgeld, was jetzt? bei Blitzerfux, der Ratgeberseite derselben Kanzlei.

Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.

Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.

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