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Überholen

Bußgeldtabelle Überholen

Die meisten Überholverstöße kosten einen Punkt und sind in der Probezeit A-Verstöße. Ein Fahrverbot droht in den schweren Fällen mit Gefährdung oder Sachbeschädigung. Hier die Regelsätze.

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Überholen (§ 5 StVO)

Überholen – Rechts überholen und Überholweise. Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
Innerorts rechts überholt 30 € – – –
Außerorts rechts überholt 100 € 1 – A-Verstoß
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit überholt 80 € 1 – A-Verstoß
Zum Überholen ausgeschert und nachfolgenden Verkehr gefährdet 80 € 1 – A-Verstoß
Beim Überholen zu wenig Seitenabstand 30 € – – –
Beim Überholtwerden Geschwindigkeit erhöht 30 € – – –
Links überholt, obwohl der andere links abbiegen wollte 25 € – – –
Überholen – Unklare Lage und Überholverbot. Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
Bei unklarer Verkehrslage überholt 100 € 1 – A-Verstoß
Überholverbot (Zeichen 276, 277) nicht beachtet 70 € 1 – A-Verstoß
Bei unklarer Lage überholt und dabei Überholverbot oder Fahrstreifenbegrenzung missachtet 150 € 1 – A-Verstoß
… mit Gefährdung 250 € 2 1 Monat A-Verstoß
… mit Sachbeschädigung 300 € 2 1 Monat A-Verstoß

In dieser Tabelle führt nur ein Fall zum Regelfahrverbot: Überholen bei unklarer Lage unter Missachtung von Überholverbot oder Fahrstreifenbegrenzung, wenn dabei jemand gefährdet oder etwas beschädigt wurde.

Die Grundregeln beim Überholen

Überholt wird links (§ 5 Abs. 1 StVO). Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Vorgangs eine Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist, und wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit fährt als der Überholte (§ 5 Abs. 2 StVO). Ein langes Nebeneinanderfahren mit kaum höherer Geschwindigkeit ist deshalb schon für sich ein Verstoß (80 €, 1 Punkt).

Ausscheren und Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich mit dem Blinker anzukündigen (§ 5 Abs. 4a StVO). Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen (§ 5 Abs. 6 StVO).

Unklare Verkehrslage und Überholverbot

Unzulässig ist das Überholen bei unklarer Verkehrslage und dort, wo Zeichen 276 oder 277 es untersagen (§ 5 Abs. 3 StVO). Zeichen 276 verbietet das Überholen mehrspuriger Kraftfahrzeuge und von Krafträdern mit Beiwagen, Zeichen 277 gilt für Lkw über 3,5 t.

Unklar ist die Lage, wenn Sie nicht sicher beurteilen können, ob der Überholvorgang gefahrlos möglich ist, etwa vor Kuppen, Kurven oder bei unklarem Verhalten des Vorausfahrenden. Kommt zur unklaren Lage ein Überholverbot oder das Überfahren einer Fahrstreifenbegrenzung hinzu, steigt der Regelsatz auf 150 €; mit Gefährdung oder Sachbeschädigung folgen 250 € bzw. 300 €, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Abstand zu Radfahrern und Fußgängern

Wer mit dem Auto zu Fuß Gehende, Radfahrer oder E-Scooter-Fahrer überholt, muss innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m Seitenabstand halten (§ 5 Abs. 4 StVO). Wer zu wenig Abstand lässt, zahlt nach der Tabelle 30 €. Lässt sich der nötige Abstand nicht einhalten, muss hinter dem Rad gewartet werden.

Wann rechts überholen erlaubt ist

Rechts überholt werden darf, wer seine Absicht angekündigt hat, nach links abzubiegen, und sich eingeordnet hat (§ 5 Abs. 7 StVO). Innerorts kostet unerlaubtes Rechtsüberholen 30 €, außerorts 100 € und einen Punkt. In der Probezeit ist es außerorts ein A-Verstoß.

So lesen Sie die Tabelle

  • Die Beträge sind Regelsätze. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen und fahrlässiger Begehung aus (§ 1 Abs. 2 BKatV). Bei Vorsatz oder Voreintragungen kann die Behörde erhöhen.
  • Bis 55 € erhebt die Behörde ein Verwarnungsgeld statt einer Geldbuße (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BKatV).
  • Zum Bußgeld kommen Gebühren und Auslagen der Behörde hinzu (§ 107 OWiG).
  • „A-Verstoß“ heißt: In der Probezeit folgt ein Aufbauseminar und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre (§ 2a StVG).

Typische Angriffspunkte beim Einspruch

  • Unklare Verkehrslage nur behauptet, nicht beschrieben
  • Beginn und Ende des Überholverbots nicht festgestellt
  • Beobachtung aus ungünstiger Position

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Bußgeld: Überholen?

Die Regelsätze reichen von 25 € bis 300 €. Hinzu kommen Gebühren und Auslagen (§ 107 OWiG).

Gibt es Punkte oder ein Fahrverbot?

Bis zu 2 Punkte in Flensburg, Regelfahrverbot bis zu 1 Monat. Welche Zeile zu Ihrem Fall passt, steht im Bescheid.

Was bedeutet der Verstoß in der Probezeit?

Die mit „A“ markierten Zeilen sind schwerwiegende Verstöße: Ein einziger führt zum Aufbauseminar und verlängert die Probezeit um zwei Jahre (§ 2a StVG). Bei „B“ braucht es dafür zwei Verstöße.

Darf ich über eine durchgezogene Linie überholen?

Nein. Eine Fahrstreifenbegrenzung darf nicht überfahren werden. Wer bei unklarer Lage überholt und dabei eine Fahrstreifenbegrenzung missachtet, zahlt nach der Tabelle 150 € und erhält einen Punkt, mit Gefährdung 250 €, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Wie viel Abstand brauche ich beim Überholen eines Radfahrers?

Innerorts mindestens 1,5 m, außerorts mindestens 2 m (§ 5 Abs. 4 StVO). Das gilt auch beim Überholen von Fußgängern und E-Scooter-Fahrern.

Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.

Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.

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