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Vorfahrt

Bußgeldtabelle Vorfahrt und Vorrang

Bei Vorfahrtverstößen entscheidet die Gefährdung über den Regelsatz: Ohne sie sind es 25 €, mit ihr 100 € und ein Punkt. Beim Abbiegen kommt mit Gefährdung ein Fahrverbot hinzu. Hier die Beträge.

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Vorfahrt und Vorrang (§§ 8, 9, 26 StVO)

Vorfahrt und Vorrang – Vorfahrt. Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
Nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an die Kreuzung herangefahren 10 € – – –
Vorfahrt nicht beachtet und Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert 25 € – – –
Vorfahrt nicht beachtet mit Gefährdung 100 € 1 – A-Verstoß
Stoppschild (Zeichen 206) nicht befolgt 10 € – – –
Beim Einfahren auf Autobahn oder Kraftfahrstraße Vorfahrt missachtet 75 € 1 – A-Verstoß
Vorrang von Schienenfahrzeugen (Zeichen 201) missachtet 80 € 1 – A-Verstoß
Vorfahrt und Vorrang – Abbiegen und Fußgänger. Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung.
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Probezeit
Abgebogen, ohne Gegenverkehr oder Radfahrer durchfahren zu lassen 40 € – – –
… mit Gefährdung 140 € 1 1 Monat A-Verstoß
Beim Abbiegen Fußgänger gefährdet 140 € 1 1 Monat A-Verstoß
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen, mit Gefährdung 70 € 1 – A-Verstoß
Am Fußgängerüberweg Überqueren nicht ermöglicht oder dort überholt 80 € 1 – A-Verstoß

Für das bloße Nichtbefolgen des Stoppschilds (Zeichen 206) sieht der Katalog 10 € ohne Punkt vor. Ein Regelfahrverbot gibt es in dieser Tabelle nur beim Abbiegen mit Gefährdung.

Rechts vor links und Verkehrszeichen

An Kreuzungen und Einmündungen hat Vorfahrt, wer von rechts kommt (§ 8 Abs. 1 StVO). Das gilt nicht, wenn Verkehrszeichen die Vorfahrt regeln, also Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren), 206 (Halt. Vorfahrt gewähren), 301 (Vorfahrt) oder 306 (Vorfahrtstraße), und nicht für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg kommen.

Im Kreisverkehr mit Zeichen 215 unter Zeichen 205 hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt ist das Blinken unzulässig (§ 8 Abs. 1a StVO).

Was der Wartepflichtige tun muss

Wer warten muss, hat das rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu zeigen, vor allem durch mäßige Geschwindigkeit (§ 8 Abs. 2 StVO). Weiterfahren darf er nur, wenn er übersehen kann, dass der Vorfahrtberechtigte weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. An unübersichtlichen Stellen darf er sich vorsichtig hineintasten.

Für das Bußgeld entscheidet die Folge: Wesentliche Behinderung ohne Gefährdung kostet 25 €, mit Gefährdung sind es 100 € und ein Punkt. Ob tatsächlich eine Gefährdung vorlag, muss die Behörde konkret feststellen.

Abbiegen: Vorrang für Gegenverkehr, Rad und Fuß

Wer abbiegt, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Radfahrer und E-Scooter auch dann, wenn sie in derselben Richtung auf oder neben der Fahrbahn fahren; auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen (§ 9 Abs. 3 StVO). Entgegenkommende Linksabbieger biegen in der Regel voreinander ab (§ 9 Abs. 4 StVO).

Hier liegt der teuerste Fall der Tabelle: Abbiegen mit Gefährdung, auch von Fußgängern, kostet 140 €, einen Punkt und einen Monat Fahrverbot.

Zebrastreifen

An Fußgängerüberwegen müssen Fahrzeuge Fußgängern und Rollstuhlfahrern, die erkennbar hinüberwollen, das Überqueren ermöglichen, mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und notfalls warten (§ 26 Abs. 1 StVO). Am Überweg darf nicht überholt werden (§ 26 Abs. 3 StVO). Beides kostet nach der Tabelle 80 € und einen Punkt.

So lesen Sie die Tabelle

  • Die Beträge sind Regelsätze. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen und fahrlässiger Begehung aus (§ 1 Abs. 2 BKatV). Bei Vorsatz oder Voreintragungen kann die Behörde erhöhen.
  • Bis 55 € erhebt die Behörde ein Verwarnungsgeld statt einer Geldbuße (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BKatV).
  • Zum Bußgeld kommen Gebühren und Auslagen der Behörde hinzu (§ 107 OWiG).
  • „A-Verstoß“ heißt: In der Probezeit folgt ein Aufbauseminar und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre (§ 2a StVG).

Typische Angriffspunkte beim Einspruch

  • Gefährdung nur angenommen, nicht konkret festgestellt
  • Vorfahrtregel falsch zugeordnet (z. B. abgesenkter Bordstein, Grundstücksausfahrt)
  • Unfallhergang ungeklärt

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Bußgeld: Vorfahrt?

Die Regelsätze reichen von 10 € bis 140 €. Hinzu kommen Gebühren und Auslagen (§ 107 OWiG).

Gibt es Punkte oder ein Fahrverbot?

Bis zu 1 Punkt in Flensburg, Regelfahrverbot bis zu 1 Monat. Welche Zeile zu Ihrem Fall passt, steht im Bescheid.

Was bedeutet der Verstoß in der Probezeit?

Die mit „A“ markierten Zeilen sind schwerwiegende Verstöße: Ein einziger führt zum Aufbauseminar und verlängert die Probezeit um zwei Jahre (§ 2a StVG). Bei „B“ braucht es dafür zwei Verstöße.

Gilt rechts vor links auch auf Parkplätzen?

Nur, wenn die Fahrgassen eindeutig Straßencharakter haben. Sonst gilt nach der Rechtsprechung das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme (§ 1 StVO): Wer sich auf einem Parkplatz begegnet, muss sich verständigen, statt auf eine Vorfahrt zu bestehen.

Was kostet es, am Stoppschild nicht anzuhalten?

Das bloße Nichtbefolgen von Zeichen 206 kostet nach dem Katalog 10 € ohne Punkt. Wird dabei die Vorfahrt missachtet und jemand gefährdet, sind es 100 € und ein Punkt.

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