ZBS Artern: Bescheid erhalten, was nun?
In Thüringen ahndet die Zentrale Bußgeldstelle bei der Landespolizeidirektion in Artern die Verkehrsordnungswidrigkeiten. Daneben sind Gemeinden für den ruhenden Verkehr und, soweit in der Verordnung genannt, für Blitzer und Rotlichtkameras innerorts zuständig.
Behörde und Anschrift
- Behörde
- Zentrale Bußgeldstelle bei der Landespolizeidirektion Thüringen
- Träger
- Landespolizeidirektion Thüringen, Abteilung 4
- Anschrift
- Bergstraße 4, 06556 Artern
- Amtliche Quelle
- § 1 ThürVOWiZustVO (Landesrecht Thüringen)
- Weitere Quelle
- Thüringer Landtag, Drucksache 8/1781 vom 19.08.2025 (Liegenschaft Bergstraße 4, Artern)
Wofür die Behörde zuständig ist
Nach § 1 der Thüringer Zuständigkeitsverordnung ist die Zentrale Bußgeldstelle bei der Landespolizeidirektion zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG, die im Straßenverkehr begangen werden, sowie nach § 24a und § 24c StVG (Alkohol, Cannabis, Fahranfänger).
Fristen nach Zustellung
- Einspruch: zwei Wochen ab Zustellung, schriftlich oder zur Niederschrift bei der ZBS Artern (§ 67 Abs. 1 OWiG). Wie es danach weitergeht: Einspruch einlegen.
- Feiertage: Der Einspruchsfrist-Rechner berücksichtigt die Feiertage in Thüringen, wenn Sie das Land auswählen.
- Akteneinsicht: auf Antrag bei der ZBS Artern (§ 49 OWiG). Was Sie prüfen: Akteneinsicht.
Angaben geprüft am 26.10.2026 an der amtlichen Quelle. Weitere Behörden: Bußgeldstellen im Überblick.
Häufige Fragen
Wohin schicke ich den Einspruch gegen einen Bescheid der ZBS Artern?
An die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, also an die Anschrift im Briefkopf des Bescheids (§ 67 Abs. 1 OWiG). Steht dort eine andere Anschrift als hier, gilt die aus dem Bescheid.
Wie lange habe ich Zeit?
Zwei Wochen ab Zustellung. Fällt das Ende auf ein Wochenende oder einen Feiertag in Thüringen, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 43 Abs. 2 StPO). Das Datum rechnet der Einspruchsfrist-Rechner.
Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.
Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.