Bußgeldstelle Berlin: Bescheid erhalten, was nun?
In Berlin führt die Bußgeldstelle der Polizei alle Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten, gleich ob geblitzt oder falsch geparkt.
Behörde und Anschrift
- Behörde
- Bußgeldstelle der Polizei Berlin
- Träger
- Polizei Berlin
- Anschrift
- Magazinstraße 5, 10179 Berlin
- Postanschrift
- 12660 Berlin (für sämtlichen Briefverkehr)
- Telefon
- 030 4664-796796 (allgemeine Auskünfte)
- bussgeldstelle@bowi.berlin.de (nur mit Aktenzeichen)
- Erreichbarkeit
- Einspruch zur Niederschrift dienstags 9 bis 11 Uhr und donnerstags 14 bis 15 Uhr, vor Ort oder telefonisch unter 030 4664-796910
- Amtliche Quelle
- Polizei Berlin: Bußgeldstelle
Die Bußgeldstelle Berlin vor Ort
Die Bußgeldstelle gehört zur Abteilung Verkehr der Direktion Einsatz/Verkehr der Polizei Berlin. In der Magazinstraße 5 nimmt sie Einsprüche zur Niederschrift auf, dienstags von 9 bis 11 Uhr und donnerstags von 14 bis 15 Uhr, vor Ort oder telefonisch; über den Inhalt des Falls wird dabei nicht gesprochen. Einen festen Vorsprachetermin für andere Anliegen gibt es nicht, in Einzelfällen bietet die Bußgeldstelle einen persönlichen Termin an. Angezeigt werden Verstöße parallel von der Polizei und den Bezirksämtern, die überwiegend den ruhenden Verkehr überwachen; die Bußgeldstelle bearbeitet auch das Umsetzen falsch geparkter und die Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge. Am Telefon gibt sie aus Datenschutzgründen keine Auskunft zu einzelnen Verfahren, und ohne Aktenzeichen ist keine Bearbeitung möglich.
Belege: Polizei Berlin: Erreichbarkeit der Bußgeldstelle · Polizei Berlin: Bußgeldstelle, Allgemeines
Wofür die Behörde zuständig ist
Die Bußgeldstelle der Polizei Berlin bearbeitet sämtliche Verfahren im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten im Land Berlin. Briefe richten Sie an die Postanschrift 12660 Berlin.
Fristen nach Zustellung
- Einspruch: zwei Wochen ab Zustellung, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bußgeldstelle Berlin (§ 67 Abs. 1 OWiG). Wie es danach weitergeht: Einspruch einlegen.
- Feiertage: Der Einspruchsfrist-Rechner berücksichtigt die Feiertage in Berlin, wenn Sie das Land auswählen.
- Akteneinsicht: auf Antrag bei der Bußgeldstelle Berlin (§ 49 OWiG). Was Sie prüfen: Akteneinsicht.
Angaben geprüft am 23.10.2026 an der amtlichen Quelle. Weitere Behörden: Bußgeldstellen im Überblick.
Häufige Fragen
Wo sitzt die Bußgeldstelle Berlin?
Bußgeldstelle der Polizei Berlin, Magazinstraße 5, 10179 Berlin. Telefon: 030 4664-796796 (allgemeine Auskünfte). Einspruch zur Niederschrift dienstags 9 bis 11 Uhr und donnerstags 14 bis 15 Uhr, vor Ort oder telefonisch unter 030 4664-796910 Für den Einspruch gilt immer die Anschrift im Bescheid.
Wohin schicke ich den Einspruch gegen einen Bescheid der Bußgeldstelle Berlin?
An die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, also an die Anschrift im Briefkopf des Bescheids (§ 67 Abs. 1 OWiG). Steht dort eine andere Anschrift als hier, gilt die aus dem Bescheid.
Wie lange habe ich Zeit?
Zwei Wochen ab Zustellung. Fällt das Ende auf ein Wochenende oder einen Feiertag in Berlin, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 43 Abs. 2 StPO). Das Datum rechnet der Einspruchsfrist-Rechner.
Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.
Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.