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Zentrale Bußgeldstelle · Brandenburg

ZBS Gransee: Bescheid erhalten, was nun?

Hat in Brandenburg die Polizei den Verstoß festgestellt, kommt der Bescheid vom Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle in Gransee.

Passender Rechner: Einspruchsfrist-Rechner Zwei Wochen ab Zustellung – berechnen Sie den letzten Tag für Ihren Einspruch.

Behörde und Anschrift

Behörde
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg – Zentrale Bußgeldstelle
Träger
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (Hauptsitz Zossen, Ortsteil Wünsdorf)
Anschrift
Oranienburger Straße 31 a, 16775 Gransee
Amtliche Quelle
§ 1 VOWiZustV Brandenburg (BRAVORS)
Weitere Quelle
LG Potsdam, Beschluss vom 02.07.2015 – 24 Qs 32/15 (Sitz Gransee)

Wofür die Behörde zuständig ist

Der Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle ist für die Verfolgung und Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig, soweit die Polizei die Verstöße festgestellt hat (§ 1 Abs. 2 VOWiZustV). Die Bußgeldstelle ist keine eigene Behörde, sondern eine Außenstelle des Zentraldienstes; Bescheide ergehen im Namen des Zentraldienstes der Polizei.

Verstöße, die Kreisordnungsbehörden oder für den ruhenden Verkehr die örtlichen Ordnungsbehörden selbst festgestellt haben, ahnden diese selbst; das gilt auch für eigene Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung (§ 2 VOWiZustV). Welche Behörde Ihren Fall führt, zeigt der Absender.

Fristen nach Zustellung

  • Einspruch: zwei Wochen ab Zustellung, schriftlich oder zur Niederschrift bei der ZBS Gransee (§ 67 Abs. 1 OWiG). Wie es danach weitergeht: Einspruch einlegen.
  • Feiertage: Der Einspruchsfrist-Rechner berücksichtigt die Feiertage in Brandenburg, wenn Sie das Land auswählen.
  • Akteneinsicht: auf Antrag bei der ZBS Gransee (§ 49 OWiG). Was Sie prüfen: Akteneinsicht.

Angaben geprüft am 26.10.2026 an der amtlichen Quelle. Weitere Behörden: Bußgeldstellen im Überblick.

Häufige Fragen

Wohin schicke ich den Einspruch gegen einen Bescheid der ZBS Gransee?

An die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, also an die Anschrift im Briefkopf des Bescheids (§ 67 Abs. 1 OWiG). Steht dort eine andere Anschrift als hier, gilt die aus dem Bescheid.

Wie lange habe ich Zeit?

Zwei Wochen ab Zustellung. Fällt das Ende auf ein Wochenende oder einen Feiertag in Brandenburg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 43 Abs. 2 StPO). Das Datum rechnet der Einspruchsfrist-Rechner.

Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.

Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.

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