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Bußgeldstelle · Hannover

Bußgeldstelle Hannover: Bescheid erhalten, was nun?

Für Verkehrsverstöße im Stadtgebiet Hannover ist die Bußgeldstelle der Landeshauptstadt zuständig, im Umland die Region Hannover.

Passender Rechner: Einspruchsfrist-Rechner Zwei Wochen ab Zustellung – berechnen Sie den letzten Tag für Ihren Einspruch.

Behörde und Anschrift

Behörde
Bußgeldstelle (Sachgebiet Verkehrsordnungswidrigkeiten) der Landeshauptstadt Hannover
Träger
Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Öffentliche Ordnung
Anschrift
Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover
Telefon
0511 168-40259
E-Mail
32.41@hannover-stadt.de
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 8:30 bis 13 Uhr und nach Vereinbarung
Amtliche Quelle
hannover.de: Verkehrsordnungswidrigkeiten

Die Bußgeldstelle Hannover vor Ort

Das Sachgebiet hat seinen Sitz im HannoverServiceCenter am Schützenplatz, erreichbar über die Stadtbahnstationen Waterloo (Linien 3, 7, 9) und Allerweg (Linien 3, 7, 17) sowie mit den Buslinien 100 und 200 (HDI Arena). Die Anzeigen kommen von der städtischen Verkehrsüberwachung, der Polizei und von Privatpersonen. Neben Bescheiden wegen Park-, Tempo- und Rotlichtverstößen, Unfällen, Fahrzeugmängeln oder überzogener HU und AU entscheidet das Sachgebiet auch über Einsprüche, Anträge auf gerichtliche Entscheidung und Wiedereinsetzung bei versäumten Rechtsmittelfristen. Fahrverbote aus Bußgeldverfahren vollstreckt es ebenfalls.

Belege: hannover.de: Verkehrsordnungswidrigkeiten · hannover.gov.de: 32.41 Verkehrsordnungswidrigkeiten

Wofür die Behörde zuständig ist

Das Sachgebiet Verkehrsordnungswidrigkeiten im Fachbereich Öffentliche Ordnung führt die Bußgeldverfahren wegen Verkehrsverstößen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt.

Außerhalb der Landeshauptstadt kommt die Post von der Region Hannover (Team Zentrale Ordnungswidrigkeiten, Rendsburger Straße 34, 30659 Hannover).

Fristen nach Zustellung

  • Einspruch: zwei Wochen ab Zustellung, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bußgeldstelle Hannover (§ 67 Abs. 1 OWiG). Wie es danach weitergeht: Einspruch einlegen.
  • Feiertage: Der Einspruchsfrist-Rechner berücksichtigt die Feiertage in Niedersachsen, wenn Sie das Land auswählen.
  • Akteneinsicht: auf Antrag bei der Bußgeldstelle Hannover (§ 49 OWiG). Was Sie prüfen: Akteneinsicht.

Angaben geprüft am 23.10.2026 an der amtlichen Quelle. Weitere Behörden: Bußgeldstellen im Überblick.

Häufige Fragen

Wo sitzt die Bußgeldstelle Hannover?

Bußgeldstelle (Sachgebiet Verkehrsordnungswidrigkeiten) der Landeshauptstadt Hannover, Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover. Telefon: 0511 168-40259. Montag bis Freitag 8:30 bis 13 Uhr und nach Vereinbarung Für den Einspruch gilt immer die Anschrift im Bescheid.

Wohin schicke ich den Einspruch gegen einen Bescheid der Bußgeldstelle Hannover?

An die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, also an die Anschrift im Briefkopf des Bescheids (§ 67 Abs. 1 OWiG). Steht dort eine andere Anschrift als hier, gilt die aus dem Bescheid.

Wie lange habe ich Zeit?

Zwei Wochen ab Zustellung. Fällt das Ende auf ein Wochenende oder einen Feiertag in Niedersachsen, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 43 Abs. 2 StPO). Das Datum rechnet der Einspruchsfrist-Rechner.

Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.

Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.

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