ZBS Kassel: Bescheid erhalten, was nun?
Für in Hessen begangene Verkehrsverstöße, die Polizei oder Ordnungsbehörden anzeigen, ist meist die Zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Kassel zuständig.
Behörde und Anschrift
- Behörde
- Zentrale Bußgeldstelle des Landes Hessen im Regierungspräsidium Kassel
- Träger
- Regierungspräsidium Kassel
- Anschrift
- Kurt-Schumacher-Straße 2, 34117 Kassel
- Postanschrift
- Regierungspräsidium Kassel, 34110 Kassel
- Weiterer Standort
- Standort Fulda: Heinrich-von-Bibra-Platz 5–9, 36037 Fulda
- Telefon
- 0561 106-4444
- zbs@rpks.hessen.de
- Erreichbarkeit
- telefonisch Montag, Mittwoch und Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag 13 bis 15:30 Uhr; Schriftverkehr an die Postanschrift
- Amtliche Quelle
- Regierungspräsidium Kassel: Zentrale Bußgeldstelle
Die ZBS Kassel vor Ort
Die Zentrale Bußgeldstelle ist als Dezernat 44 in der Abteilung IV (Sicherheit und Ordnung) des Regierungspräsidiums Kassel angesiedelt; das Dienstgebäude liegt nahe den Haltestellen Am Stern und Lutherplatz. Nach der Bilanz des Regierungspräsidiums gingen 2025 hessenweit 1.513.063 Verkehrsanzeigen ein, rund 75 Prozent davon wegen zu hoher Geschwindigkeit; die ZBS erließ 725.926 Bußgeldbescheide, in 22.896 Fällen ging die Akte nach Einspruch an die Justiz. Verwarnungen aus polizeilichen Messungen bearbeitet die ZBS selbst, Verwarnungsgeldverfahren der Kommunen erst, wenn die Verwarnung erfolglos blieb; Verstöße im Stadtgebiet Frankfurt am Main bearbeitet die Bußgeldstelle Frankfurt. Seit 2024 führt die ZBS ihre Akten vollständig digital und scannt eingehende Papierpost rechtssicher ein.
Belege: Regierungspräsidium Kassel: Zentrale Bußgeldstelle · Regierungspräsidium Kassel: Presseinformation Bußgeldbilanz 2025 (13.05.2026) · Verwaltungsportal Hessen: RP Kassel, Dezernat 44 – Zentrale Bußgeldstelle · Regierungspräsidium Kassel: Stellenausschreibung Dezernat 44, Standorte Kassel und Fulda (08/2024)
Wofür die Behörde zuständig ist
Die Zentrale Bußgeldstelle ahndet in Hessen begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten, die von den Polizei- und Ordnungsbehörden angezeigt werden.
Fristen nach Zustellung
- Einspruch: zwei Wochen ab Zustellung, schriftlich oder zur Niederschrift bei der ZBS Kassel (§ 67 Abs. 1 OWiG). Wie es danach weitergeht: Einspruch einlegen.
- Feiertage: Der Einspruchsfrist-Rechner berücksichtigt die Feiertage in Hessen, wenn Sie das Land auswählen.
- Akteneinsicht: auf Antrag bei der ZBS Kassel (§ 49 OWiG). Was Sie prüfen: Akteneinsicht.
Angaben geprüft am 23.10.2026 an der amtlichen Quelle. Weitere Behörden: Bußgeldstellen im Überblick.
Häufige Fragen
Wo sitzt die ZBS Kassel?
Zentrale Bußgeldstelle des Landes Hessen im Regierungspräsidium Kassel, Kurt-Schumacher-Straße 2, 34117 Kassel. Telefon: 0561 106-4444. telefonisch Montag, Mittwoch und Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag 13 bis 15:30 Uhr; Schriftverkehr an die Postanschrift Für den Einspruch gilt immer die Anschrift im Bescheid.
Wohin schicke ich den Einspruch gegen einen Bescheid der ZBS Kassel?
An die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, also an die Anschrift im Briefkopf des Bescheids (§ 67 Abs. 1 OWiG). Steht dort eine andere Anschrift als hier, gilt die aus dem Bescheid.
Wie lange habe ich Zeit?
Zwei Wochen ab Zustellung. Fällt das Ende auf ein Wochenende oder einen Feiertag in Hessen, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 43 Abs. 2 StPO). Das Datum rechnet der Einspruchsfrist-Rechner.
Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.
Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.