ZBS Magdeburg: Bescheid erhalten, was nun?
Die Zentrale Bußgeldstelle in Magdeburg ahndet verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten für ganz Sachsen-Anhalt.
Behörde und Anschrift
- Behörde
- Zentrale Bußgeldstelle des Landes Sachsen-Anhalt
- Träger
- Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt, Dezernat 44
- Anschrift
- Halberstädter Straße 69, 39112 Magdeburg
- Telefon
- 0391 5075-2810
- Erreichbarkeit
- persönlich Montag und Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag 13 bis 15 Uhr; telefonisch Dienstag 9 bis 12 Uhr, Mittwoch und Donnerstag 13 bis 15:30 Uhr
- Amtliche Quelle
- Polizei Sachsen-Anhalt: ZBS online
Die ZBS Magdeburg vor Ort
Die Zentrale Bußgeldstelle wurde 1992 gegründet und ist heute Teil der Polizeiinspektion Zentrale Dienste. Neben Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen, Unfällen sowie Alkohol- und Drogenfahrten nennt die Polizei als Arbeitsfelder auch Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten, Verstöße bei der Gefahrgutbeförderung und die Vermögensabschöpfung. Für persönliche Anliegen hat die Bußgeldstelle feste Sprechzeiten, die von den telefonischen Zeiten abweichen. Geldbußen zahlen Sie an die Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt unter Angabe des Aktenzeichens; die Landeshauptkasse übernimmt auch die Vollstreckung.
Belege: Polizei Sachsen-Anhalt: ZBS online
Wofür die Behörde zuständig ist
Aufgabe der Zentralen Bußgeldstelle ist die Ahndung verkehrsrechtlicher Ordnungswidrigkeiten für das Land Sachsen-Anhalt. Sie gehört als Dezernat 44 zur Polizeiinspektion Zentrale Dienste.
Fristen nach Zustellung
- Einspruch: zwei Wochen ab Zustellung, schriftlich oder zur Niederschrift bei der ZBS Magdeburg (§ 67 Abs. 1 OWiG). Wie es danach weitergeht: Einspruch einlegen.
- Feiertage: Der Einspruchsfrist-Rechner berücksichtigt die Feiertage in Sachsen-Anhalt, wenn Sie das Land auswählen.
- Akteneinsicht: auf Antrag bei der ZBS Magdeburg (§ 49 OWiG). Was Sie prüfen: Akteneinsicht.
Angaben geprüft am 23.10.2026 an der amtlichen Quelle. Weitere Behörden: Bußgeldstellen im Überblick.
Häufige Fragen
Wo sitzt die ZBS Magdeburg?
Zentrale Bußgeldstelle des Landes Sachsen-Anhalt, Halberstädter Straße 69, 39112 Magdeburg. Telefon: 0391 5075-2810. persönlich Montag und Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag 13 bis 15 Uhr; telefonisch Dienstag 9 bis 12 Uhr, Mittwoch und Donnerstag 13 bis 15:30 Uhr Für den Einspruch gilt immer die Anschrift im Bescheid.
Wohin schicke ich den Einspruch gegen einen Bescheid der ZBS Magdeburg?
An die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, also an die Anschrift im Briefkopf des Bescheids (§ 67 Abs. 1 OWiG). Steht dort eine andere Anschrift als hier, gilt die aus dem Bescheid.
Wie lange habe ich Zeit?
Zwei Wochen ab Zustellung. Fällt das Ende auf ein Wochenende oder einen Feiertag in Sachsen-Anhalt, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 43 Abs. 2 StPO). Das Datum rechnet der Einspruchsfrist-Rechner.
Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.
Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.