Bußgeldstelle München: Bescheid erhalten, was nun?
Hat die Kommunale Verkehrsüberwachung der Stadt München gemessen oder aufgeschrieben, kommt der Bescheid vom Kreisverwaltungsreferat.
Behörde und Anschrift
- Behörde
- Bußgeldstelle im Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München
- Träger
- Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat
- Anschrift
- Implerstraße 13, 81371 München
- Postanschrift
- Ruppertstraße 19, 80466 München
- Telefon
- 089 233-44444
- vowi.kvr@muenchen.de
- Erreichbarkeit
- Montag, Mittwoch und Freitag 7:30 bis 12 Uhr, Dienstag 8:30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag 8:30 bis 15 Uhr
- Amtliche Quelle
- Landeshauptstadt München: Bußgeldstelle
Die Bußgeldstelle München vor Ort
Im Kreisverwaltungsreferat gehört die Bußgeldstelle zur Hauptabteilung I – Sicherheit und Ordnung, Prävention; in der Implerstraße finden Sie sie im Eingang C, Raum 0.14. Die städtische Verkehrsüberwachung kontrolliert das Parken und die Geschwindigkeit in Tempo-30-Zonen, ihre Überwachungsgebiete hat die Stadt zusammen mit der Polizei festgelegt. Bei Parkverstößen und geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen erhalten Sie zuerst eine Verwarnung mit 13-stelliger Verfahrensnummer; Verwarnungs- und Bußgeld gehen auf unterschiedliche Konten, und eine fehlerhafte Zahlung führt automatisch zum Bußgeldbescheid. Einwendungen gegen eine Verwarnung nimmt die Stadt schriftlich oder persönlich zu Protokoll, nicht telefonisch; einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie dagegen auch telefonisch zu Protokoll begründen, per E-Mail oder Kontaktformular ist er nicht zulässig.
Belege: Landeshauptstadt München: Verwarnungs- und Bußgeldverfahren Straßenverkehr
Wofür die Behörde zuständig ist
Die Bußgeldstelle im Kreisverwaltungsreferat ahndet die Verstöße, die die Kommunale Verkehrsüberwachung der Stadt in ihren Überwachungsgebieten feststellt.
Fristen nach Zustellung
- Einspruch: zwei Wochen ab Zustellung, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bußgeldstelle München (§ 67 Abs. 1 OWiG). Wie es danach weitergeht: Einspruch einlegen.
- Feiertage: Der Einspruchsfrist-Rechner berücksichtigt die Feiertage in Bayern, wenn Sie das Land auswählen.
- Akteneinsicht: auf Antrag bei der Bußgeldstelle München (§ 49 OWiG). Was Sie prüfen: Akteneinsicht.
Angaben geprüft am 23.10.2026 an der amtlichen Quelle. Weitere Behörden: Bußgeldstellen im Überblick.
Häufige Fragen
Wo sitzt die Bußgeldstelle München?
Bußgeldstelle im Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München, Implerstraße 13, 81371 München. Telefon: 089 233-44444. Montag, Mittwoch und Freitag 7:30 bis 12 Uhr, Dienstag 8:30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag 8:30 bis 15 Uhr Für den Einspruch gilt immer die Anschrift im Bescheid.
Wohin schicke ich den Einspruch gegen einen Bescheid der Bußgeldstelle München?
An die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, also an die Anschrift im Briefkopf des Bescheids (§ 67 Abs. 1 OWiG). Steht dort eine andere Anschrift als hier, gilt die aus dem Bescheid.
Wie lange habe ich Zeit?
Zwei Wochen ab Zustellung. Fällt das Ende auf ein Wochenende oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 43 Abs. 2 StPO). Das Datum rechnet der Einspruchsfrist-Rechner.
Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.
Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.