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Bußgeldstelle · Nürnberg

Bußgeldstelle Nürnberg (Zweckverband KVÜ): Bescheid erhalten, was nun?

In Nürnberg überwachen zwei Stellen den Verkehr nebeneinander: die Polizei und der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung, den Nürnberg mit Erlangen, Fürth und Schwabach betreibt. Wer gemessen hat, bestimmt, wer den Bescheid schickt.

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Behörde und Anschrift

Behörde
Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg, Innendienst / Bußgeldstelle
Träger
Zweckverband der Städte Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach
Anschrift
Königstorgraben 1, 90402 Nürnberg
Postanschrift
Stadt Nürnberg, Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung – Innendienst / Bußgeldstelle, Königstorgraben 1, 90402 Nürnberg
Telefon
0911 65081-14711
Erreichbarkeit
Montag, Dienstag und Donnerstag 8 bis 15:30 Uhr, Mittwoch und Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Amtliche Quelle
Stadt Nürnberg: Bußgeldverfahren (Behördenwegweiser)

Die Bußgeldstelle Nürnberg (Zweckverband KVÜ) vor Ort

Der Zweckverband wurde zum 1. Januar 2010 gegründet und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem bayerischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit, ausdrücklich kein privates Unternehmen. Am Königstorgraben ist die Innendienstsachbearbeitung der vier Mitgliedsstädte zusammengeführt; für einzelne Aufgaben setzt der Verband Fachdienststellen der Städte als Dienstleister ein. Die Geschwindigkeit überwacht er in Nürnberg, Erlangen, Fürth und Schwabach, die Halt- und Parkkontrollen in Fürth führt bis auf Weiteres die Stadt Fürth selbst durch. Über grundsätzliche Angelegenheiten entscheidet die Verbandsversammlung, in die Nürnberg sechs, Erlangen und Fürth je zwei und Schwabach einen Verbandsrat entsenden. Der Verband warnt vor gefälschten SMS mit Zahlungsaufforderungen in seinem Namen.

Belege: Zweckverband KVÜ: Infos zum Zweckverband · Zweckverband KVÜ: Kontakt · Zweckverband KVÜ: Startseite (Warnung vor falschen SMS)

Wofür die Behörde zuständig ist

Der Zweckverband ahndet die Verkehrsordnungswidrigkeiten aus der kommunalen Verkehrsüberwachung, neben der Polizei. Er nimmt für Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach die Funktion der gemeindlichen Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten wahr und führt die kommunale Verkehrsüberwachung von der Erfassung bis zur Vollstreckung durch, auch die Geschwindigkeitsüberwachung. Per Zweckvereinbarung angeschlossen sind Wendelstein, Schwanstetten, Büchenbach und die Stadt Ansbach.

Hat die Polizei gemessen oder angezeigt, kommt der Bescheid nicht vom Zweckverband, sondern in der Regel von der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach. Die Zentrale Bußgeldstelle im Rechtsamt der Stadt (Hauptmarkt 16) ist für Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht zuständig. Welche Stelle Ihren Fall führt, zeigt der Absender des Schreibens.

Fristen nach Zustellung

  • Einspruch: zwei Wochen ab Zustellung, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bußgeldstelle Nürnberg (Zweckverband KVÜ) (§ 67 Abs. 1 OWiG). Wie es danach weitergeht: Einspruch einlegen.
  • Feiertage: Der Einspruchsfrist-Rechner berücksichtigt die Feiertage in Bayern, wenn Sie das Land auswählen.
  • Akteneinsicht: auf Antrag bei der Bußgeldstelle Nürnberg (Zweckverband KVÜ) (§ 49 OWiG). Was Sie prüfen: Akteneinsicht.

Angaben geprüft am 23.10.2026 an der amtlichen Quelle. Weitere Behörden: Bußgeldstellen im Überblick.

Häufige Fragen

Wo sitzt die Bußgeldstelle Nürnberg (Zweckverband KVÜ)?

Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg, Innendienst / Bußgeldstelle, Königstorgraben 1, 90402 Nürnberg. Telefon: 0911 65081-14711. Montag, Dienstag und Donnerstag 8 bis 15:30 Uhr, Mittwoch und Freitag 8 bis 12:30 Uhr Für den Einspruch gilt immer die Anschrift im Bescheid.

Wohin schicke ich den Einspruch gegen einen Bescheid der Bußgeldstelle Nürnberg (Zweckverband KVÜ)?

An die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, also an die Anschrift im Briefkopf des Bescheids (§ 67 Abs. 1 OWiG). Steht dort eine andere Anschrift als hier, gilt die aus dem Bescheid.

Wie lange habe ich Zeit?

Zwei Wochen ab Zustellung. Fällt das Ende auf ein Wochenende oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 43 Abs. 2 StPO). Das Datum rechnet der Einspruchsfrist-Rechner.

Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.

Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.

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