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Zentrale Bußgeldstelle · Rheinland-Pfalz

ZBS Speyer: Bescheid erhalten, was nun?

Stammt der Vorwurf von der Polizei in Rheinland-Pfalz, kommt der Bescheid in der Regel von der Zentralen Bußgeldstelle in Speyer.

Passender Rechner: Einspruchsfrist-Rechner Zwei Wochen ab Zustellung – berechnen Sie den letzten Tag für Ihren Einspruch.

Behörde und Anschrift

Behörde
Zentrale Bußgeldstelle des Landes Rheinland-Pfalz
Träger
Polizeipräsidium Rheinpfalz (Polizei Rheinland-Pfalz)
Anschrift
Maximilianstraße 6, 67346 Speyer
Weiterer Standort
Sachgebiet Zweibrücken: Göteborger Straße 35, 66482 Zweibrücken
Telefon
06232 8720-600
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr
Amtliche Quelle
Polizei Rheinland-Pfalz: Zentrale Bußgeldstelle

Die ZBS Speyer vor Ort

Organisatorisch ist die Zentrale Bußgeldstelle eine Abteilung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz; neben den Sachgebieten Speyer und Zweibrücken sitzt in Speyer das Sachgebiet Zentrale Dienste. Der Eingang des Dienstgebäudes in Speyer liegt an der Kleinen Pfaffengasse 10. Akteneinsicht gewährt die Behörde grundsätzlich vor Ort in Speyer oder Zweibrücken; einzelne Beweismittel schickt sie kostenfrei zu, für die Übersendung der Gesamtakte per Post fällt eine Pauschale von 12 Euro an (§ 107 Abs. 5 OWiG). Für jedes Verfahren erzeugt die Bußgeldstelle eine eigene, aus dem Aktenzeichen gebildete IBAN; zahlen Sie deshalb nur auf die IBAN des jeweiligen Verfahrens und nicht mehrere Beträge gesammelt.

Belege: Polizei Rheinland-Pfalz: Zentrale Bußgeldstelle · Polizei Rheinland-Pfalz: FAQ Zentrale Bußgeldstelle

Wofür die Behörde zuständig ist

Die Zentrale Bußgeldstelle ist in erster Linie landesweit für die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig, die von der Polizei Rheinland-Pfalz angezeigt werden. Sie arbeitet in Sachgebieten in Speyer und Zweibrücken.

Zuständig ist die Stelle nur in erster Linie für Anzeigen der Polizei. Welche Behörde Ihren Fall führt, zeigt der Absender des Schreibens.

Fristen nach Zustellung

  • Einspruch: zwei Wochen ab Zustellung, schriftlich oder zur Niederschrift bei der ZBS Speyer (§ 67 Abs. 1 OWiG). Wie es danach weitergeht: Einspruch einlegen.
  • Feiertage: Der Einspruchsfrist-Rechner berücksichtigt die Feiertage in Rheinland-Pfalz, wenn Sie das Land auswählen.
  • Akteneinsicht: auf Antrag bei der ZBS Speyer (§ 49 OWiG). Was Sie prüfen: Akteneinsicht.

Angaben geprüft am 23.10.2026 an der amtlichen Quelle. Weitere Behörden: Bußgeldstellen im Überblick.

Häufige Fragen

Wo sitzt die ZBS Speyer?

Zentrale Bußgeldstelle des Landes Rheinland-Pfalz, Maximilianstraße 6, 67346 Speyer. Telefon: 06232 8720-600. Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr Für den Einspruch gilt immer die Anschrift im Bescheid.

Wohin schicke ich den Einspruch gegen einen Bescheid der ZBS Speyer?

An die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, also an die Anschrift im Briefkopf des Bescheids (§ 67 Abs. 1 OWiG). Steht dort eine andere Anschrift als hier, gilt die aus dem Bescheid.

Wie lange habe ich Zeit?

Zwei Wochen ab Zustellung. Fällt das Ende auf ein Wochenende oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 43 Abs. 2 StPO). Das Datum rechnet der Einspruchsfrist-Rechner.

Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.

Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.

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