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Zentrale Bußgeldstelle · Saarland

ZBB St. Ingbert: Bescheid erhalten, was nun?

Die Zentrale Bußgeldbehörde in St. Ingbert ahndet die im Saarland angezeigten Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Passender Rechner: Einspruchsfrist-Rechner Zwei Wochen ab Zustellung – berechnen Sie den letzten Tag für Ihren Einspruch.

Behörde und Anschrift

Behörde
Zentrale Bußgeldbehörde (ZBB) im Landesverwaltungsamt des Saarlandes
Träger
Landesverwaltungsamt des Saarlandes, Abteilung 3
Anschrift
Am Markt 7, 66386 St. Ingbert
Weiterer Standort
Kasse, Mahn- und Vollstreckungswesen: Lebacher Straße 6a, 66113 Saarbrücken
Telefon
0681 501-7070
E-Mail
zbb@lava.saarland.de
Erreichbarkeit
telefonisch Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr; persönlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Amtliche Quelle
Landesverwaltungsamt Saarland: Zentrale Bußgeldbehörde

Die ZBB St. Ingbert vor Ort

Die Zentrale Bußgeldbehörde ist auf zwei Standorte verteilt: In St. Ingbert arbeiten die Sachgebiete für Grundsatz- und Rechtsfragen sowie für Unfälle und Anzeigen im ruhenden Verkehr, in Saarbrücken das Sachgebiet Kasse, Mahn- und Vollstreckungswesen. Persönlich vorsprechen können Sie in St. Ingbert nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Bareinzahlungen nimmt der Standort Saarbrücken an. Hat eine Gemeinde Ihren Fall an die ZBB abgegeben, akzeptiert die Behörde verspätete Zahlungen nach der Abgabe nicht mehr. Beauftragten Rechtsanwälten oder Gutachtern kann die ZBB die Gebrauchsanweisungen der bei Polizei und Kommunen im Saarland eingesetzten Messsysteme passwortgeschützt zur Verfügung stellen, jeweils nur für das konkrete Verfahren.

Belege: Landesverwaltungsamt Saarland: Zentrale Bußgeldbehörde · Landesverwaltungsamt Saarland: Öffnungs- und Sprechzeiten der ZBB · Landesverwaltungsamt Saarland: Kontakt der ZBB · Landesverwaltungsamt Saarland: Gebrauchsanweisungen Messsysteme

Wofür die Behörde zuständig ist

Die ZBB ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten, die im Saarland beanzeigt werden. Gemeinden geben schwerere Fälle und nicht bezahlte Verwarnungen zur abschließenden Entscheidung an die ZBB ab.

Fristen nach Zustellung

  • Einspruch: zwei Wochen ab Zustellung, schriftlich oder zur Niederschrift bei der ZBB St. Ingbert (§ 67 Abs. 1 OWiG). Wie es danach weitergeht: Einspruch einlegen.
  • Feiertage: Der Einspruchsfrist-Rechner berücksichtigt die Feiertage in Saarland, wenn Sie das Land auswählen.
  • Akteneinsicht: auf Antrag bei der ZBB St. Ingbert (§ 49 OWiG). Was Sie prüfen: Akteneinsicht.

Angaben geprüft am 23.10.2026 an der amtlichen Quelle. Weitere Behörden: Bußgeldstellen im Überblick.

Häufige Fragen

Wo sitzt die ZBB St. Ingbert?

Zentrale Bußgeldbehörde (ZBB) im Landesverwaltungsamt des Saarlandes, Am Markt 7, 66386 St. Ingbert. Telefon: 0681 501-7070. telefonisch Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr; persönlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung Für den Einspruch gilt immer die Anschrift im Bescheid.

Wohin schicke ich den Einspruch gegen einen Bescheid der ZBB St. Ingbert?

An die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, also an die Anschrift im Briefkopf des Bescheids (§ 67 Abs. 1 OWiG). Steht dort eine andere Anschrift als hier, gilt die aus dem Bescheid.

Wie lange habe ich Zeit?

Zwei Wochen ab Zustellung. Fällt das Ende auf ein Wochenende oder einen Feiertag in Saarland, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 43 Abs. 2 StPO). Das Datum rechnet der Einspruchsfrist-Rechner.

Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.

Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.

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