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Bußgeldstelle · Stuttgart

Bußgeldstelle Stuttgart: Bescheid erhalten, was nun?

Die Zentrale Bußgeldstelle der Stadt Stuttgart verfolgt Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden und im fließenden Verkehr.

Passender Rechner: Einspruchsfrist-Rechner Zwei Wochen ab Zustellung – berechnen Sie den letzten Tag für Ihren Einspruch.

Behörde und Anschrift

Behörde
Zentrale Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Stuttgart
Träger
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung
Anschrift
Eberhardstraße 35, 70173 Stuttgart
Postanschrift
Zentrale Bußgeldstelle, 70161 Stuttgart
Telefon
0711 21693128
E-Mail
bussgeldstelle@stuttgart.de
Erreichbarkeit
telefonisch Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr; persönlich nur nach Terminvereinbarung
Amtliche Quelle
Stadt Stuttgart: Zentrale Bußgeldstelle

Die Bußgeldstelle Stuttgart vor Ort

Die Zentrale Bußgeldstelle gehört zum Amt für öffentliche Ordnung im Referat Sicherheit, Ordnung und Sport. Persönliche Termine in der Eberhardstraße gibt es nur nach Vereinbarung über die Online-Terminvergabe der Stadt; Fragen zum laufenden Verfahren klären Sie direkt mit der Sachbearbeitung. Die Bankverbindung für Zahlungen veröffentlicht die Stadt bei der Abteilung Stadtkasse. Für die eingesetzten Messgeräte hält die Bußgeldstelle Gebrauchsanweisungen als passwortgeschützte Downloads bereit, unter anderem für Anlagen der Typen PoliScan, TraffiStar, ES8.0 und LEIVTEC XV3.

Belege: Stadt Stuttgart: Zentrale Bußgeldstelle · Stadt Stuttgart: Passwortgeschützte Downloads der Bußgeldstelle

Wofür die Behörde zuständig ist

Von den Verstößen erfährt die Bußgeldstelle nach Angaben der Stadt vornehmlich durch Anzeigen der Polizei, der Städtischen Verkehrsüberwachung und des Städtischen Vollzugsdienstes.

Fristen nach Zustellung

  • Einspruch: zwei Wochen ab Zustellung, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bußgeldstelle Stuttgart (§ 67 Abs. 1 OWiG). Wie es danach weitergeht: Einspruch einlegen.
  • Feiertage: Der Einspruchsfrist-Rechner berücksichtigt die Feiertage in Baden-Württemberg, wenn Sie das Land auswählen.
  • Akteneinsicht: auf Antrag bei der Bußgeldstelle Stuttgart (§ 49 OWiG). Was Sie prüfen: Akteneinsicht.

Angaben geprüft am 23.10.2026 an der amtlichen Quelle. Weitere Behörden: Bußgeldstellen im Überblick.

Häufige Fragen

Wo sitzt die Bußgeldstelle Stuttgart?

Zentrale Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Stuttgart, Eberhardstraße 35, 70173 Stuttgart. Telefon: 0711 21693128. telefonisch Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr; persönlich nur nach Terminvereinbarung Für den Einspruch gilt immer die Anschrift im Bescheid.

Wohin schicke ich den Einspruch gegen einen Bescheid der Bußgeldstelle Stuttgart?

An die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, also an die Anschrift im Briefkopf des Bescheids (§ 67 Abs. 1 OWiG). Steht dort eine andere Anschrift als hier, gilt die aus dem Bescheid.

Wie lange habe ich Zeit?

Zwei Wochen ab Zustellung. Fällt das Ende auf ein Wochenende oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 43 Abs. 2 StPO). Das Datum rechnet der Einspruchsfrist-Rechner.

Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.

Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.

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