ZBS Viechtach: Bescheid erhalten, was nun?
Hat in Bayern die Polizei gemessen oder angezeigt, kommt der Bescheid meist aus Viechtach, gleich wo im Freistaat der Verstoß war.
Behörde und Anschrift
- Behörde
- Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt
- Träger
- Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
- Anschrift
- Mönchshofstraße 43, 94234 Viechtach
- Telefon
- 09942 952-580
- Amtliche Quelle
- BayernPortal: Zentrale Bußgeldstelle
Die ZBS Viechtach vor Ort
Die Zentrale Bußgeldstelle ist eine Dienststelle des Bayerischen Polizeiverwaltungsamts und sitzt in Viechtach im Landkreis Regen. Nach dem BayernPortal ahndet sie von dort aus nahezu alle Verkehrsordnungswidrigkeiten für ganz Bayern. Zahlungen leisten Sie nach Angaben des Amtsgerichts Viechtach nur direkt an die Zentrale Bußgeldstelle und unter Angabe des Aktenzeichens; ob eine Zahlung eingegangen ist, klären deren Zahlstellen. Beantragt die Bußgeldstelle wegen einer nicht gezahlten Geldbuße Erzwingungshaft (§ 96 OWiG), ist für sämtliche dieser Anträge das Amtsgericht Viechtach zuständig; dort erhalten Sie Auskunft zum Stand des Verfahrens und zu Anträgen auf Stundung, Ratenzahlung oder Aufhebung der Erzwingungshaft.
Belege: BayernPortal: Zentrale Bußgeldstelle · Amtsgericht Viechtach: Erzwingungshaft · Amtsgericht Viechtach: Gerichtsbezirk (Landkreis Regen)
Wofür die Behörde zuständig ist
Die Zentrale Bußgeldstelle bearbeitet die meisten der in Bayern festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere die von der Polizei festgestellten. Nach eigenen Angaben sind das rund 850.000 Bußgeldverfahren im Jahr.
Fristen nach Zustellung
- Einspruch: zwei Wochen ab Zustellung, schriftlich oder zur Niederschrift bei der ZBS Viechtach (§ 67 Abs. 1 OWiG). Wie es danach weitergeht: Einspruch einlegen.
- Feiertage: Der Einspruchsfrist-Rechner berücksichtigt die Feiertage in Bayern, wenn Sie das Land auswählen.
- Akteneinsicht: auf Antrag bei der ZBS Viechtach (§ 49 OWiG). Was Sie prüfen: Akteneinsicht.
Angaben geprüft am 23.10.2026 an der amtlichen Quelle. Weitere Behörden: Bußgeldstellen im Überblick.
Häufige Fragen
Wo sitzt die ZBS Viechtach?
Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt, Mönchshofstraße 43, 94234 Viechtach. Telefon: 09942 952-580. Für den Einspruch gilt immer die Anschrift im Bescheid.
Wohin schicke ich den Einspruch gegen einen Bescheid der ZBS Viechtach?
An die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, also an die Anschrift im Briefkopf des Bescheids (§ 67 Abs. 1 OWiG). Steht dort eine andere Anschrift als hier, gilt die aus dem Bescheid.
Wie lange habe ich Zeit?
Zwei Wochen ab Zustellung. Fällt das Ende auf ein Wochenende oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 43 Abs. 2 StPO). Das Datum rechnet der Einspruchsfrist-Rechner.
Bescheid erhalten? Die Erstprüfung durch den Anwalt ist kostenlos.
Der Rechner ordnet die Rechtslage ein. Ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt, zeigt die anwaltliche Erstprüfung. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie für eine anschließende Vertretung höchstens Ihre Selbstbeteiligung.